20.06.2018
Pressemitteilung 456

Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz geändert


Einschließlich Änderung der Grünanlagensatzung

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Aktualisierung der Polizeiverordnung der Stadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Chemnitz beschlossen. Die aktuelle Polizeiverordnung hat mit 16 Paragrafen zwei weniger als die bisherige Verordnung.

 

Die Änderung umfasst u.a. der Paragraph 3, der „Störendes Verhalten in der Öffentlichkeit“ thematisiert. U.a. werden jegliche Verunreinigung öffentlicher Straßen, Grün- und Erholungsanlagen sowie sonstiger öffentlich zugänglicher Flächen noch einmal ausdrücklich untersagt. Ebenfalls ist es untersagt, auf öffentlichen Straßen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen aggressiv zu betteln. Dieser Paragraph wurde komplett neu verfasst.

 

Gestrichen wurde u.a. der Paragraph 4, Absatz 6, der alten Fassung „Halten von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Stadt Chemnitz diesen Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen“. Verstöße gegen die Haltung dieser Tiere nach Paragraph 121 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit Paragraph 3 Sächsisches Polizeigesetz geahndet werden. Ebenfalls ersatzlos gestrichen wurde Paragraph 7 „Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen“. Dieser wurde in die Grünflächensatzung aufgenommen.

 

In Zusammenhang mit Fußballspielen im Stadion an der Gellertstraße wurde das Alkoholverbot im Umfeld des Stadions aufgehoben.

Die Landesdirektion Sachsen wies drauf hin, dass Paragraph 4 Absatz. 5 der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Fußballspielen gegen Paragraph 9 a Sächsisches Polizeigesetz verstößt und aufzuheben ist.

 

Einhergehend mit der aktualisierten Polizeiverordnung beschließt der Stadtrat eine Änderung der Grünanlagensatzung. Unter anderem wurde Paragraf 3a „Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen“ aufgenommen, der vorher in der Polizeiverordnung verankert war. Außerdem wird die Liste der Grünanlagen fortgeschrieben und aktualisiert.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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