09.05.2018
Pressemitteilung 352

Kein Regenüberlaufbecken in der Brückenstraße


Gemeinsame Presseerklärung von ESC und Stadt Chemnitz

„Gute Nachrichten für die Anwohner der Brückenstraße und auch für all jene, die in die Chemnitzer Innenstadt wollen: Das Regenüberlaufbecken in der Brückenstraße muss nicht gebaut werden“, so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig.

Grund für die positive Nachricht: Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) hat im Planungsprozess den regelmäßig zu erstellenden Generalentwässerungsplan (GEP) unter Anwendung eines alternativen Verfahrens vorzeitig überarbeiten lassen. Demnach ist das Entwässerungssystem weitestgehend auf dem Stand der Technik. Neben einigen Regenüberläufen muss lediglich in der Zentralen Kläranlage Heinersdorf  ein Becken erweitert werden.

In seiner Sitzung am 26. März 2015 hatte der Chemnitzer Stadtrat die Standortentscheidung zum Regenüberlaufbecken in der Brückenstraße getroffen und folgte damit einer Empfehlung der Stadtverwaltung. Grundlage dafür waren EU-Normen, deren Nichteinhaltung empfindliche finanzielle Strafen nach sich ziehen können. Seit dem Stadtratsbeschluss hatte sich die Dimension des Vorhabens grundlegend verändert. So stiegen die voraussichtlichen Kosten von 16,5 Millionen Euro im Jahr 2015 auf zuletzt 42 Millionen Euro, bei einer Bauzeit von mindestens 6 Jahren. Aufgrund der Entwicklungen bei der Größe des Vorhabens, bei dessen Kosten und der Bauzeit veranlasste Oberbürgermeisterin Ludwig im Sommer 2016 einen Planungsstopp.

Der ESC hat sich daraufhin unter dem seit Herbst tätigen neuen Betriebsleiter für eine Überprüfung der Grundlagen entschlossen. Hier wurde beim regelmäßig zu erstellenden Generalentwässerungsplan (GEP) angesetzt und dieser mit einer alternativen Methode überarbeitet. Im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise wurden hier nicht Standardwerte, sondern konkrete Messergebnisse genutzt. Der ESC erhoffte sich davon neue Erkenntnisse für die  umzusetzenden Baumaßnahmen. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass diese Hoffnung berechtigt war.

Laut des überarbeiteten GEP ist es möglich, das Entwässerungssystem in Chemnitz aus hydraulischer und schmutzfracht-technischer Sicht mit überschaubarem Aufwand auf den gesetzlich geforderten Stand der Technik zu bringen. Das für Chemnitz erforderliche Speichervolumen im Mischwassernetz kann im Wesentlichen durch Erweiterung eines Beckens am Standort der Zentralen Kläranlage in Heinersdorf realisiert werden. Dadurch ist auch in der Bauphase mit nur geringen Belastungen für die Bürger oder den Straßenverkehr zu rechnen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz / Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz

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