Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020
Am 21. und 22. August 2018, jeweils von 14 bis 18 Uhr, an der gewünschten kommunalen Grundschule
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 schulpflichtig. Die Anmeldung findet am 21. und 22. August 2018, jeweils von 14 bis 18 Uhr, an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk statt. Die derzeit gültige Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen ist HIER einsehbar.
Zur Anmeldung genügt die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, der die nachfolgenden Dokumente vorlegen muss:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (HIER abrufbar)
- Personalausweis des anmeldenden Elternteils
- Geburtsurkunde des Schulanfängers
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis erforderlich
Zu beachten ist die Standortverlagerung der Grundschule Borna in die Wittgensdorfer Straße 121a, 09114 Chemnitz (ehemalige Körperbehindertenschule) sowie der Rückzug der E.-G.-Flemming-Grundschule in das Stammgebäude Albert-Schweitzer-Straße 61, 09116 Chemnitz.
Weitere Hinweise:
Aktuelle Schulwegpläne mit Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen sind HIER abrufbar. Auch die Grundschulsuche kann HIER durch die Eingabe der Wohnanschrift vereinfacht werden. Weitere Fragen werden unter der Behördenrufnummer 115 von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 18 Uhr, gern beantwortet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn man sich an diesen beiden Tagen nicht meldet?
Eltern, die den Termin zur Schulanmeldung nicht wahrnehmen können, wenden sich bitte an die Wunsch-Grundschule im zuständigen Schulbezirk und vereinbaren dort einen anderen Termin.
Haben Schulen in freier Trägerschaft andere Anmeldetermine?
Die Anmeldung muss ausschließlich an einer kommunalen Grundschule erfolgen. Eltern, die ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft einschulen möchten, melden ihr Kind zusätzlich an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an.
Kann ich z.B. als Bewohner des Kaßberges mein Kind auch in Schönau anmelden?
Bei einem Einschulungswunsch außerhalb des Schulbezirkes ist nach der Anmeldung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk ein formloser, jedoch begründeter, Ausnahmeantrag bis spätestens 15. Februar 2019 an der gewünschten Grundschule zu stellen.
Muss eine Einverständniserklärung des anderen, nicht anwesenden Elternteils, vorliegen?
Das Anmeldeformular ist, sofern das gemeinsame Sorgerecht besteht, zwingend von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber erforderlich.
Informationen
Stadt Chemnitz