09.03.2018
Pressemitteilung 182

Schöffenwahl in Chemnitz: Jetzt noch bewerben!


Noch bis zum 23. März können sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Chemnitz als Schöffen im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht oder als ehrenamtliche Richter bewerben. Eingesetzt werden die Ehrenamtlichen am Amtsgericht, Landgericht sowie am Verwaltungsgericht Chemnitz.

Mit ihrer Stimme haben die Schöffen während einer Verhandlung, bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie ein Berufsrichter. Sie nehmen damit unmittelbar an der Rechtsprechung teil.

Viele Bewerbungen sind bereits eingegangen, die erforderliche Mindestzahl an Bewerbern ist aber noch nicht erreicht, insbesondere im Bereich der Jugendschöffen. Jeder Bürger der Stadt Chemnitz, der mindestens 25 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit innehat und ausreichend Deutschkenntnisse besitzt, kann sich bewerben. Juristische Kenntnisse sind nicht notwendig, vielmehr soll unbefangen an das Schöffenamt herangegangen und der gesunde Menschenverstand genutzt werden. Bei den Jugendschöffen sind Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugenderziehung wünschenswert.

Bei der Schöffenwahl sollen laut Gesetz mindestens doppelt so viele Bewerber auf der Vorschlagsliste stehen als tatsächlich benötigt werden. Damit wird dem Wahlausschuss ein Auswahlverfahren ermöglicht.

Die Bewerbung ist noch bis zum 23. März 2018 postalisch, elektronisch oder persönlich an folgende Adressen möglich.

Schöffen Erwachsenstrafrecht/ehrenamtliche Richter Verwaltungsgericht:

Stadt Chemnitz

09106 Chemnitz

Kennwort: „Schöffe“ oder „Ehrenamtlicher Richter“

E-Mail: schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de

 

Schöffe Jugendstrafrecht:

Stadt Chemnitz

09106 Chemnitz

Kennwort: „Jugendschöffe“

E-Mail: jugendschoeffenwahl@stadt-chemnitz.de

 

Ausführliche Informationen zur Bewerbung, den Voraussetzungen und den Ausschlussgründen finden sie unter folgendem Link: www.chemnitz.de/schoeffenwahl.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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