Neue Richtlinie zur Förderung der freien Träger im Bereich der Sozialarbeit
Der Stadtrat hat gestern eine neue Richtlinie zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit verabschiedet. Diese Richtlinie tritt ab heute in Kraft. Sie gilt erstmals für Studenten des Studienjahres 2019/2020.
Besonders in den Berufsgruppen rund um die Themen Erziehung, Sozialarbeit, Gesundheit und Pflege besteht ein Fachkräftemangel. Um den Fachkräftenachwuchs der freien Träger besser zu sichern, werden mit dieser Richtlinie die Voraussetzungen zur anteiligen Kostenübernahme durch das Amt für Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Sozial- und Gesundheitsamt geschaffen.
Die Stadt übernimmt anteilig die Personalkosten der freien Träger für dual Studierende im Studiengang Soziale Arbeit an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn. Eine Förderung ist für bis zu zehn Studierende pro Studienjahr, die eine Mindestvergütung von 440 Euro pro Monat erhalten, möglich. Förderbar sind Studierende in dualer Ausbildung der Fachrichtungen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Arbeit mit behinderten Menschen, Soziale Dienste, Hilfen zur Erziehung, Elementarpädagogik und Soziale Gerontologie.
Mit dieser Unterstützung soll es den freien Trägern ermöglicht werden, als Praxispartner im Studiengang Soziale Arbeit an der Berufsakademie Sachsen zu agieren, junge, qualifizierte Mitarbeiter kompetent auf das Berufsleben vorzubereiten, eine künftige Perspektive zu bieten und sich selbst gut ausgebildete Fachkräfte zu sichern.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind im Amt für Jugend und Familie spätestens bis zum 15. April des Jahres einzureichen. Ausführliche Informationen und Antragsformulare finden Sie HIER
Informationen
Stadt Chemnitz