Umgliederung einiger Klaffenbacher Flurstücke in die Gemeinde Burkhardtsdorf
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einige Flurstücke des Stadtteils Klaffenbach zum 1. Januar 2019 in die Gemeinde Burkhardtsdorf umzugliedern.
So ist zum Beispiel der Sportplatz ungefähr mittig durch die derzeitige Stadtgrenze zerteilt. Verwaltet wird der Sportplatz von der Gemeinde Burkhardtsdorf. Eigentümer der Flurstücke des Sportplatzes ist ebenfalls die Gemeinde. Daher wurde es als sinnvoll und praktikabel erachtet, die Stadtgrenze anzupassen und einige Flurstücke entsprechend umzugliedern.
Für die Stadt Chemnitz geht dies mit dem Verlust eines Anwesens mit zwei Einwohnern einher. Die sich daraus ergebenden Mindererträge bei den jährlichen Schlüsselzuweisungen sind jedoch so geringfügig, dass sie zu vernachlässigen sind. Keines der betreffenden Flurstücke ist in der Bilanz der Stadt Chemnitz erfasst, da es sich ausnahmslos um nichtstädtischen Grund und Boden handelt. Somit entsteht durch die Grenzänderung auch kein Verlust an Vermögenswerten.
Auch entstehen weder dem ASR noch dem ESC Nachteile durch den Wegfall der Gebühren für die Abfall- und Abwasserentsorgung. Diese sind vernachlässigbar gering im Vergleich zum verhältnismäßig hohen Aufwand durch den weiten An- und Abfahrtsweg.
Im Interesse der auf dem Anwesen lebenden beiden Anwohner befürwortet die Stadt Chemnitz die Umgliederung. Für sie als auch für die Eigentümer der weiteren betroffenen Flurstücke ergibt sich der Vorteil der geringeren Gebührenbelastung in der Gemeinde Burkhardtsdorf. (z.B. Grundsteuer). Die Umgliederung selbst ist grundsätzlich kostenfrei.
Die betroffenen Anwohner und Eigentümer sind schriftlich informiert worden und haben keine Einwände vorgebracht.
Für die Umgliederung ist neben den Beschlüssen des Chemnitzer Stadtrates und des Burkhardtsdorfer Gemeinderates auch der Beschluss des Kreistages des Erzgebirgskreises erforderlich. Weiterhin bedarf die Umgliederung der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsichtsbehörde.
Informationen
Stadt Chemnitz