Ersatzvornahme: Stadt lässt Gebäude an der Annaberger Straße aus Sicherheitsgründen abreißen
Maßnahme wegen des schlechten baulichen Zustands des Gebäudes unvermeidlich –Ersatzvornahme, da Eigentümer nicht reagiert – Verkehrseinschränkungen ab 12.02.2018
Das Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz hat den Abbruch eines Gebäudes an der Annaberger Straße 110 angeordnet. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Beseitigung.
Teile der Bedachung, der hölzernen Dachtragkonstruktion und Decken in den Obergeschossen sind bereits eingestürzt. Die anhaltende Bauwerksdurchnässung und in der Folge durch Befall von Echtem Hausschwamm und anderen holzzerstörenden Pilzen sind tragende und aussteifende Bauteile so stark beschädigt, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gegeben ist und eine Gefährdung für die öffentlichen Verkehrsfläche besteht.
Von der Stadt Chemnitz beauftragte Gutachter kamen zu dem Schluss, dass das historische Gebäude ist in einem so schlechten baulichen Zustand ist, dass ein Erhalt und eine Sanierung mit vertretbarem Aufwand nicht mehr zu realisieren ist.
Da der Eigentümer der Aufforderung zum Abriss seit August 2017 nicht nachgekommen ist, hat die Stadt Chemnitz den Abriss des Gebäudes im Zuge einer Ersatzvornahme beauftragt. Die Kosten hierfür betragen 53.000 Euro.
Die Dauer der halbseitigen Straßensperrung stadtauswärts vor dem Gebäude Annabergerstraße 110 ist wegen der Abbrucharbeiten vom 12.02.2018 bis 02.03.2018 vorgesehen.
Eigentümerin des Kulturdenkmals war von 2001 bis 2016 der Freistaat Sachsen aufgrund eines Fiskalerbes. Trotz mehrfacher Aufforderung durch das Baugenehmigungsamt Chemnitz wurden erforderliche Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt. Das Grundstück wurde 2016 veräußert. Auch dieser neue, private Eigentümer nahm seine Erhaltungspflicht nicht wahr.
Das Baugenehmigungsamt erließ deshalb im März 2017 eine Anordnung zum Teilabbruch bis zur Oberkante 2. Obergeschoss mit Anbringung eines Notdaches und drohte die Ersatzvornahme durch die Stadt Chemnitz an.
Da der Eigentümer dieser Sicherungsmaßnahme nicht fristgerecht vollzog, bereitete das städtische Gebäudemanagement den Teilabbruch als Ersatzvornahme vor. Bei den Vorbereitungsmaßnahmen im August 2017 wurde festgestellt, dass die Schäden an der hölzernen Bausubstanz im gesamten Bauwerk derart zugenommen haben, dass eine ausreichende Tragfähigkeit, die für einen Teilerhalt des Gebäudes erforderlich wäre, nicht mehr gegeben ist.
Das Gebäude ist Teil eines Doppelhauses. Der Eigentümer des anderen Gebäudeteils - Annaberger Straße 110a – beabsichtigte zunächst den Erwerb des Nachbargebäudes. Aus diesem Grund hat er das Objekt mit dem Ziel es zu erhalten besichtigt und kündigte ein Gutachten an, das nachweise, dass durch Notsicherungsmaßnahmen ein Komplettabbruch zu vermeiden sei. Die am 02.02.2018 vorgelegte „Kostenschätzung-Notreparatur“ ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass die vorgeschlagen Maßnahmen zum Gebäudeerhalt unzureichend und wenig nachhaltig sind und ein Komplettabbruch des Gebäudes zur Gefahrenabwehr unvermeidlich ist. Der Beginn der Abrissarbeiten ist für die nächste Woche vorgesehen.
Informationen
Stadt Chemnitz