21.02.2017
Pressemitteilung 95

Hinweise zur Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest bei einem Wildvogel


Bei einem in der Stadt Flöha am 15. Februar 2017 geborgenen toten Wildvogel (Greifvogel, Bussard) wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Daraufhin hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen am 21. Februar 2017 den Ausbruch der Geflügelpest bei diesem Wildvogel amtlich festgestellt.

Von den nach der Geflügelpestverordnung um den Fundort des tot aufgefundenen Greifvogels eingerichteten Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) erstreckt sich das Beobachtungsgebiet auch auf das Stadtgebiet von Chemnitz. Vom Sperrbezirk ist das Stadtgebiet nicht betroffen.

Das bereits aufgrund des Nachweises des hochpathogenen Influenzavirus bei einem Reiher im Ortsteil Plaue der Stadt Flöha in der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz vom 27.01.2017 festgelegte Beobachtungsgebiet wird nunmehr um die Stadtteile:

Glösa-Draisdorf, Borna-Heinersdorf, Furth, Altendorf, Schlosschemnitz, Kaßberg, Zentrum, Kapellenberg, Kappel, Helbersdorf und Altchemnitz erweitert.

Im neu ausgewiesenen Beobachtungsgebiet gelten für Halter von Geflügel und sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln bestimmte Ge- und Verbote.

Auch Halter von Hunden und Katzen sowie Jagdausübungsberechtigte sind von den Schutzmaßnahmen im Beobachtungsgebiet betroffen. So dürfen beispielsweise Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen. Auch ist die Ausübung der Jagd auf Federwild untersagt.

Die seit Mitte November im gesamten Freistaat Sachsen geltende Aufstallungspflicht für gehaltene Vögel ist weiterhin im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz einzuhalten.

Das Amt bittet die Bevölkerung um Mitteilung, sollten vermehrt Wildvögel tot aufgefunden werden.

Weitere Informationen:

Ausführliche Hinweise des Amtstierarztes und die Allgemeinverfügungen der Stadt Chemnitz zum Sperrbezirk und Beobachtungsbezirk finden sich im Internetauftritt der Stadt Chemnitz:

http://chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/aemterservice/tiere/gefluegelpest-vogelgrippe/gefluegelpest-mittelsachsen.html

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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