29.11.2017
Pressemitteilung 752

Neue Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugenderholung


Verbesserte finanzielle Unterstützung für Kinder- und Jugendreisen

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die neue Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugenderholung der Stadt Chemnitz beschlossen. Damit kann eine deutliche Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Chemnitzer Familien, deren Kinder in den Schulferien an mehrtägigen Erholungsmaßnahmen teilnehmen, umgesetzt werden.

Nach der neuen Richtlinie ist die Zuwendung einkommensunabhängig und kann für Ferienreisen von mindestens vier Tagen mit drei Übernachtungen gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt zehn Euro täglich. Anspruchsberechtigt sind Kinder bzw. junge Menschen zwischen sieben und 18 Jahren. Kinder ab sechs Jahre sind zuschussberechtigt, wenn die Einschulung bereits erfolgt ist. Bis zum Alter von 21 Jahren ist die Unterstützung möglich, wenn junge Menschen Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII beziehen.

Die neue Regelung wird Familien mit geringem Einkommen besonders entlasten. Für Teilnehmer mit gültigem Chemnitzpass oder Chemnitzpass K werden weitere 15 Euro je Tag zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei, dass dies ausschließlich für Reisen innerhalb Europas gilt.

Grundsätzlich gilt bei allen Reisen, dass vom Teilnehmer grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent des regulären Reisepreises zu erbringen ist.

Auch für die pädagogische Betreuung der Chemnitzer Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird finanziell gesorgt. So wird pro Tag und Betreuer eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro gewährt.

Um die Zuwendung zu erhalten, können interessierte Familien für ihr Kind eine Ferienreise bei einem der zahlreichen freien Träger der Jugendhilfe als Veranstalter wählen. Eine rechtzeitige Anmeldung ist zumeist ratsam. Hilfreich ist dabei jedes auch Jahr der Ferienkalender der Stadt Chemnitz für die Zeit der Sommerschulferien. Er erscheint im Juni und bietet u. a. auch einen Überblick über viele Reisen und Camps.

Der Reiseveranstalter beantragt für die Chemnitzer Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fördermittel beim Amt für Jugend und Familie und übernimmt auch die Abrechnung.

Anspruchsberechtigte Familien mit Chemnitz-Pass müssen beim Reiseanbieter lediglich den Chemnitz-Pass vorlegen. Einkommensnachweise sind nicht mehr erforderlich.

Familien mit geringem Einkommen, die nicht im Besitz des Chemnitz-Passes aber anspruchsberechtigt sind, können diesen im Sozialamt unkompliziert beantragen.

Die neue Richtlinie tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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