08.02.2017
Pressemitteilung 71

Anmeldungen an Oberschulen und Gymnasien bis zum 8. März möglich


Bildungsempfehlung wird am 1. März erteilt

Die Schüler der vierten Klassen erhalten in diesem Jahr ihre Bildungsempfehlung von der Grundschule am 1. März. Diese ist die Voraussetzung, um das Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden. Eine Anmeldung an einer Oberschule oder am Gymnasium ist bis 8. März 2017 möglich. Der Aufnahmebescheid wird bis 16. Mai von der jeweiligen Schule erteilt.

Die Zugangsvoraussetzung für eine Anmeldung am Gymnasium ist die Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Dieses wird dann erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist.

Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können Eltern ihr Kind bis zum 8. März 2017 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

Dann nehmen die Kinder am 9. März 2017 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Im Zeitraum vom 10. bis 21. März 2017 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am gewünschten Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.

Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von zwei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular (Angabe von Zweit- und Drittwunsch dringend erforderlich)
  • Kopie der Halbjahresinformation
  • Original bzw. beglaubigte Kopie Geburtsurkunde des Kindes
  • Original Bildungsempfehlung

Die Anmeldezeiten der einzelnen Schulen sind HIER abrufbar. Weitere Informationen sind unter der Behördennummer 115 erhältlich.

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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