Bewerbungsfrist für Stefan-Heym-Förderpreise verlängert
Einreichungen bis 30. Juni 2017 möglich
Die Bewerbungsfrist für die erstmals im Herbst ausgelobten Stefan-Heym-Förderpreise wird bis zum 30. Juni 2017 verlängert. In den vergangenen Wochen haben sich Interessenten mit Fragen zum Bewerbungsverfahren und zu den Fördermöglichkeiten an die Stadt gewandt. Mit der Fristverlängerung soll weiteren Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Ideen und Projekte zu konkretisieren und anschließend den Förderantrag einzureichen. Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet das Kuratorium zur Vergabe des Internationalen Stefan-Heym-Preises.
Die Förderpreise im Gesamtwert von 20.000 Euro werden zusätzlich zum Internationalen Stefan-Heym-Preis an Projekte und Initiativen in den Bereichen Forschung und Nachlasspflege, für Stipendien und zur Unterstützung von Schülerprojekten vergeben, die sich in besonderer Weise mit dem Leben und Werk Stefan Heyms beschäftigen.
Einen Antrag auf Förderung können alle natürlichen und juristischen Personen, Initiativen, Institutionen, private und öffentliche Einrichtungen und Vereine stellen. Die förderwürdigen Projekte sind in der Zeit zwischen zwei Verleihungen des Internationalen Stefan-Heym-Preises zu realisieren. Zum Antrag auf eine Förderung muss eine Beschreibung des zu fördernden Projektes (max. zwei Seiten im Format DIN A4) sowie eine Kostenaufstellung eingereicht werden.
Informationen rund um den Stefan-Heym-Preis sowie die Förderpreise gibt es unter:
www.stefan-heym-preis.de
Informationen
Stadt Chemnitz