31.01.2017
Pressemitteilung 54

Fünf Jahre Service-Nummer 115 in Chemnitz


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Am 1. Februar jährt sich der Geburtstag der Behördenrufnummer 115 zum fünften Mal. 2012 wurde sie feierlich mit einem symbolischen Anruf durch den zuständigen Bürgermeister Miko Runkel freigegeben und in Betrieb genommen.

Chemnitz ist bundesweit eine von über 470 Kommunen, in denen die einheitliche Behördenrufnummer 115 erreichbar ist. Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen arbeiten zusammen, um den Bürgerinnen und Bürgern als Kunden einen leichten telefonischen Zugang zur Verwaltung zu schaffen.

Unter der einprägsamen Rufnummer ist die erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art zu erreichen – unabhängig wer für das Anliegen zuständig ist. Die 115 ist eine Nummer für alles, die schnelle Verbindung in die Verwaltung. Die Kommunen sind mit ihren Servicecentern die erste Kontaktstelle für die Anruferinnen und Anrufer. Dabei sind Kommunen aller Größenordnungen vertreten. Seit dem 1. Februar 2012 ist sie in Chemnitz erreichbar und wurde rund 190.000 Mal angerufen.

Über die 115 werden telefonische Bürgeranfragen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr entgegen genommen. Ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da die Stadtverwaltung so auch außerhalb der typischen Behördensprechzeiten erreichbar ist. Es hat sich gezeigt, dass der Telefonkanal auch trotz Internet gern genutzt wird. Durch das Gespräch mit den Mitarbeitern können die Fragen schnell, unkompliziert und kompetent beantwortet werden. Nachfragen sind jederzeit möglich, so können Missverständnisse sofort geklärt werden.

Als Auskunftsbasis steht den 115-Servicecentern eine gemeinsame Wissensdatenbank zur Verfügung. Jedem 115-Servicecenter ist es möglich, häufige Fragen auch zu jeder anderen teilnehmenden Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung zu beantworten. Mehr als 65 Prozent der Anrufer erhalten bereits im Servicecenter eine Auskunft, ohne dass sie weiter verbunden werden müssen.

Am häufigsten haben die Chemnitzer Fragen zum Meldewesen und zur Kraftfahrzeugzulassung gestellt: Welche Unterlagen benötige ich für einen neuen Personalausweis? Wie kann ich ein Wunschkennzeichen beantragen? Was muss ich für die Ummeldung eines Fahrzeuges mitbringen? Andere Fragen waren beispielsweise: Wo kann ich einen Grundbuchauszug erhalten? Wo kann ich mich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben?

Beschwerden und Hinweise, mit denen sich Anrufer an die 115 wenden, werden aufgenommen und an die zuständigen Fachämter zur Bearbeitung weitergeleitet. Hierbei handelt es sich häufig um defekte Straßenbeleuchtungen, zugewachsene Verkehrszeichen oder illegal abgelagerten Müll.

Unter dem Motto „Behördenauskunft ohne Worte“ erhalten gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger über die 115 verlässliche Auskünfte und Hilfestellung mittels Videotelefonie und Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon wird für den gesamten 115-Verbund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben. Die Adresse des Gebärdensprachtelefons lautet: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Weitere Informationen zur 115 in Chemnitz finden Sie HIER oder allgemein unter www.115.de.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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