27.01.2017
Pressemitteilung 46

Hinweise zu Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildvögeln


Durch die virologische Untersuchung des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut, FLI) vom 26. Januar 2017 wurde bei einem im Ortsteil Plaue der Gemeinde Flöha am 22. Januar 2017 geborgenen toten Wildvogel (Reiher) das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Die Subtypisierung auf NA ist noch nicht abgeschlossen. Daraufhin hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen den Ausbruch der Geflügelpest bei diesem Wildvogel amtlich festgestellt.

Die nach der Geflügelpestverordnung eingerichteten Restriktionsgebiete (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) erstrecken sich auch auf das süd-östliche Stadtgebiet von Chemnitz.

Von dem einzurichtenden Sperrbezirk ist nur der Ortsteil Euba betroffen, wohingegen sich das Beobachtungsgebiet auf zahlreiche Stadtteile von Chemnitz erstreckt (Ebersdorf, Hilbersdorf, Sonnenberg, Gablenz, Bernsdorf, Reichenhain, Adelsberg, Erfenschlag, Einsiedel, Kleinolbersdorf-Altenhain, Euba).

In den Restriktionsgebieten gelten für Halter von Geflügel und sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zahlreiche Ge- und Verbote, aber auch Halter von Hunden und Katzen sowie Jagdausübungsberechtigte sind von den erlassenen Schutzmaßnahmen betroffen. So dürfen beispielsweise Hunde und Katzen in den Restriktionsgebieten nicht frei umherlaufen. Auch ist die Ausübung der Jagd auf Federwild untersagt.

Bei Rückfragen können sich Bürger gern an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz wenden (Tel. 0371 488-3901). Die Anforderungen der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen sind konsequent umzusetzen, um einen Eintrag des Virus in unsere Haus- und Nutzgeflügelbestände bestmöglich vorzubeugen und ggf. schnell zu erkennen.

Darüber hinaus bittet das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz die Bevölkerung um Mitteilung (auch über die Leitstelle der Feuerwehr oder die Polizei), sollten vermehrt Wildvögel tot aufgefunden werden.

Bisher sind keine Fälle von HPAI-Virus(H5N8)-Infektionen beim Menschen bekannt. Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnisse können unbedenklich verzehrt werden. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Vorsorglich ist darauf zu achten, den direkten Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden.

Weitere Informationen:

Ausführliche Hinweise des Amtstierarztes und die Allgemeinverfügungen der Stadt Chemnitz zum Sperrbezirk und Beobachtungsbezirk finden sich im Internetauftritt der Stadt Chemnitz:

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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