Neue Parkgebührenordnung ab Juli
Umsetzung Parkgebührenordnung: Parken in der Innenstadt wird preiswerter
Für die neue Parkgebührenordnung erfolgt die Tarifumstellung an allen vorhandenen Parkscheinautomaten ab 3. Juli. Die neue Parkgebührenordnung wurde vom Stadtrat in der Stadtratssitzung am 5. April 2017 beschlossen (Beschluss B-260/2016).
Foto: Die neue Parkgebührenordnung sieht zwei Gebührenzonen vor. Die Karte in hoher Auflösung siehe pdf-Dokument am Ende des Textes.
Ab Juli gelten zwei Gebührenzonen: In der Gebührenzone I (Kernzone) kann man für 0,50 Euro zukünftig 40 Minuten parken, statt der bisherigen 20 Minuten. Jede weitere 20 Minuten kosten weiterhin 0,50 Euro. Damit wird das Parken in der Innenstadt etwas preiswerter, vor allem für Kurzparker. In der neuen Gebührenzone II kann man zukünftig in der ersten Stunde für 0,50 Euro und dann für 0,50 Euro je weitere 30 Minuten parken. In der Gebührenzone II gibt es als Angebot für Dauerparker und Pendler eine Tageshöchstgebühr von 2,50 Euro. Attraktiv für diese Zielgruppe sind unter anderem die Parkplätze Am Walkgraben, Mühlenstraße/Georgstraße und Johannisplatz, auf denen bisher der Tarif für den Kernbereich galt und die jetzt in Zone II aufgenommen wurden und somit auch Dauerparkern zur Verfügung stehen. In der Gebührenzone I gibt es dagegen weiterhin keine Tageshöchstgebühr.
Elektrofahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen können in beiden Gebührenzonen kostenlos abgestellt werden.
Im Übersichtsplan sind die beiden Gebührenzonen sowie alle vorhandenen bewirtschafteten Parkplätze mit einer Kapazität ab 20 Stellplätzen mit Gebührenhöhe und Bewirtschaftungszeit dargestellt.
Das Aufstellen neuer Parkscheinautomaten im gesamten Bewirtschaftungsgebiet erfolgt schrittweise über voraussichtlich drei Jahre und beginnt erst, wenn die Parkplätze „Johanniskirche“ und/oder "Wiesenstraße/DASTietz“ für die dort geplante Neubebauung wegfallen.
Informationen
Stadt Chemnitz