Lärmaktionsplan – Stufe 2 bestätigt
In seiner heutigen Sitzung hat der Chemnitzer Stadtrat den Lärmaktionsplan der Stadt Chemnitz – Stufe 2 bestätigt. Damit wird die Stadtverwaltung beauftragt, insgesamt 13 Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen umzusetzen sowie die Ergebnisse des Lärmaktionsplans bei städtischen Planungen zu berücksichtigen.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen an den lautesten Straßen bzw. Straßen mit hohen Belastungen im Zuge der beabsichtigten Straßensanierungen. Beim Ausbau des Straßenbahnnetzes sollen weitere Gleisabschnitte mit Rasengleis erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen dies ermöglichen.
Weiterhin sollen Geschwindigkeitsmessungen an Lärmbrennpunkten durchgeführt werden, diese analysiert und aus den Ergebnissen vertiefende Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden.
Viele Chemnitzerinnen und Chemnitzer nutzten die Möglichkeit, ihre Vorschläge einzubringen und am Lärmaktionsplan effektiv mitzuwirken. Der Planentwurf lag von Mai bis Juni 2015 zur Einsicht aus und wurde gleichzeitig auf der Internetseite der Stadt Chemnitz mit Beteiligungsmöglichkeit veröffentlicht. Zudem fand ein Bürgerforum im TIETZ statt, bei dem der Entwurf vorgestellt und diskutiert wurde. Die zahlreichen Stellungnahmen wurden ausgewertet und flossen nach Abwägung in den Lärmaktionsplan ein.
Die nun bestätigte zweite Stufe der Lärmaktionsplanung umfasst ca. 224 km des Straßennetzes einschließlich 22 km Bundesautobahnen und ca. 30 km des Schienennetzes der Straßenbahnen sowie 12 km der City-Bahn.
Insgesamt 10.700 Menschen sind ganztägig Pegeln von mehr als 65 dB(A) und fast 12.000 Menschen nachts Pegeln von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Beides kann zu gesundheitlichen Beschwerden, wie zu einer Steigerung des Bluthochdruckrisikos oder einem höheren Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Bei diesen Pegeln sind die Schwellenwerte für die Auslösung der Lärmaktionsplanung überschritten, so dass die Voraussetzungen für die Aufstellung bzw. Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes erfüllt werden.
Der Lärmaktionsplan ist als ein langfristiges, strategisches Planungsinstrument mit bindender Wirkung für alle Verwaltungs- und Planungsbereiche zu verstehen. Er gibt Anregungen und Impulse zur Lärmvermeidung und Lärmminderung. Auch die Lärmkartierung sowie die sich jeweils daran anschließende Lärmaktionsplanung ist ein stetiger Prozess, der alle fünf Jahre wiederholt bzw. aktualisiert werden soll.
Informationen
Stadt Chemnitz