Stadtrat beschließt neue Satzung für die Musikschule Chemnitz
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen an der Satzung der Städtischen Musikschule Chemnitz beschlossen. Ziel ist es, die Musikschule kundenfreundlicher und wettbewerbsfähiger gegenüber anderen Musikschulen zu gestalten.
Änderung Kündigungsfrist
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung ist es möglich jederzeit zum Ende des Folgemonats mit einem formlosen Schreiben den Vertrag zu kündigen. Somit fallen vorgegebene Zeiträume zur Kündigung weg. Über Abmeldungen, die von dieser Frist abweichen, entscheidet der Leiter einer Einrichtung einzelfallspezifisch. Festgelegte Gründe, wie ein Wegzug oder die Aufnahme eines Hochschulstudiums, wurden der Satzung entnommen.
Wegfall der Probezeit
Die Probezeit von zwei Monaten fällt ersatzlos weg.
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Stadt Chemnitz
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