Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz
Durch einen Gutachter wurde festgestellt, dass an den im Folgenden aufgeführten zwei Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die Fällungen werden in der letzten Aprilwoche ausgeführt.
Es handelt sich hierbei ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.
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Stadt Chemnitz
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