23.03.2017
Pressemitteilung 165

Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
in Gegenrichtung


Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, weitere Straßen, diesmal in den Stadtgebieten Siegmar,  Schönau und Rabenstein für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Dies betrifft Straßen, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Damit wird eine der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Mit der Freigabe von Einbahnstraßen, in denen dies die örtliche und verkehrsrechtliche Situation zulässt, werden für Radfahrer teilweise unnötige Umwege abgeschafft und das Radwegenetz erweitert.

Auf folgende Beschilderung ist zu achten:

Pd0165 Verkehrszeichen Online


Somit dürfen die für den Radverkehr durch Zusatzbeschilderung freigegebenen Einbahnstraßen von Rad Fahrenden in beiden Richtungen befahren werden.

Folgende Verkehrsregelungen sind zu beachten:

Einbahnstraße als Bestandteil einer Tempo 30-Zone:

Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr.

Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen „Vorfahrt gewähren!“.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und ggf. anzuhalten.

Die Beschilderung seit dieser Woche schrittweise angepasst.

Folgende Einbahnstraßen sind dann für den Radverkehr freigegeben:

Einbahnstraße

Straßenabschnitt

Galileistraße

Kaufmannstraße - Klingerstraße

Bürgelstraße

Galileistraße - Kopernikusstraße

Sterzelstraße

Hertzstraße - Kirchhoffstraße

Gaußstraße

Klingerstraße - Kaufmannstraße

Grünaer Straße

Oberfrohnaer Straße - Burgstraße

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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