20.03.2017
Pressemitteilung 158

Weltwassertag am 22. März


Umweltamt gibt Hinweise für Gewässeranlieger

P0158 Gewässerrandstreifen Schlechtes Beispiel

Jährlich am 22. März wird der Weltwassertag als Ergebnis der UN-Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 begangen. Das Umweltamt der Stadt Chemnitz nimmt dies zum Anlass, für den Umgang mit Fließgewässern zu sensibilisieren.

Das Gebiet der Stadt Chemnitz wird von der Würschnitz und der Zwönitz, die sich in Altchemnitz zur Chemnitz vereinen, und von vielen größeren und kleineren Bächen durchflossen. Diese Bäche und Flüsse erfüllen wichtige Aufgaben für den Naturhaushalt.

Bei Gewässerschauen des Umweltamtes werden regelmäßig unsachgemäße Ufersicherungsmaßnahmen unter Verwendung von Bauabfällen, Schutt, Betonprodukten, Plastikfolien, Autoreifen und anderer Abfallstoffe durch Gewässeranlieger festgestellt.

Die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes der Stadt Chemnitz weist insbesondere Gewässeranlieger nochmals auf Folgendes hin:

Gewässerrandstreifen sind Voraussetzung für die natürliche Gewässerentwicklung.
Sie stellen einen nötigen Raum zur Ausbreitung wichtiger Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar und zeigen den guten ökologischen Zustand eines Gewässers an. Sie dienen außerdem der Wasserspeicherung und der Sicherung des Wasserabflusses. Diese Randstreifen müssen daher von anderen Nutzungen freigehalten werden. Die Breite der Gewässerrandstreifen ist gesetzlich festgelegt und beträgt auf jeder Uferseite im Innenbereich 5 Meter, im Außenbereich 10 Meter.

Innerhalb des Gewässserrandstreifens ist es verboten:

  • Grünland umzuwandeln,
  • standortgerechte Bäume und Sträucher zu entfernen,
  • nicht standortgerechte Bäume und Sträucher anzupflanzen,
  • in diesem Bereich mit wassergefährdenden Stoffen umzugehen,
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel anzuwenden,
  • Gegenstände abzulagern,
  • baulichen und sonstigen Anlagen zu errichten (dazu gehören z.B. auch Zufahrten, Wege, Stellplätze, Einfriedungen, Abstellflächen, Gartenhäuser und sonstige Unterstände).

Abgelagerte Gegenstände beeinträchtigen die Wasserqualität und den Wasserabfluss:
Es ist nicht zulässig, Geräte, Materialien und Abfälle an den Gewässerufern und innerhalb der Gewässerrandstreifen abzulagern. Dazu gehören zum Beispiel auch Holzstapel, Grünschnitt, Kompost, aber auch Baustoffe, Spielgeräte, Wassertonnen, Gartengeräte, Gartenmöbel, Plastikplanen und ähnliches. Ablagerungen können zu Abflusshindernissen werden. Bei Hochwasser besteht die Gefahr, dass sie ins Gewässer gelangen und Brücken und Durchlässe zusetzen.

Vor allem durch die Ablagerung von Bauschutt wird die Ausbildung von naturnahen Gewässerräumen beeinträchtigt, die Erosionsgefährdung erhöht und nicht zuletzt das Landschaftsbild beeinträchtigt. Organische Ablagerungen wie Mähgut, Ernteabfälle, Häckselgut, Mist, Kompost, Laubhaufen und vieles mehr führen  zu einer Anreicherung von Nährstoffen im Böschungsbereich und damit zu einer artenarmen Ufervegetation und zu einem erhöhten Nährstoffeintrag ins Gewässer durch Sickerwässer.

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern zu errichten oder zu beseitigen, bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde. Dazu gehören z.B. Brücken, Durchlässe, Stege, Wehre, Treppen, Grundstückseinfriedungen, Ufermauern, Einleitungsstellen, Gewässerkreuzungen durch Ver- und Entsorgungsleitungen, Erdauffüllungen und baugenehmigungsfreie Gebäude. Zum Schutz des Gewässers ist es grundsätzlich verboten:

  • Gewässer zu verrohren,
  • massive Grundstückseinfriedungen durch Zäune oder Mauern entlang der Uferböschung oder im Gewässerbett zu errichten,
  • Einengungen des Abflussquerschnittes vorzunehmen,
  • Uferverbau zur Böschungssicherung einzubringen,
  • Komposthaufen im Uferbereich und Gewässerrandstreifen anzulegen,
  • das Gewässer durch Querverbauungen aufzustauen,
  • eigenmächtige Uferbefestigungen vorzunehmen,
  • Stoffe (z.B. Grünschnitt) einzubringen.

 

Weitere Informationen erteilt:
Stadt Chemnitz
Umweltamt, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
SG Oberirdische Gewässer/kommunale Abwässer
Annaberger  Straße 93, Technisches Rathaus (Altbau)
Telefon: 0371 488-3620
E-Mail: umweltamt.wasser@stadt-chemnitz.de

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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