08.03.2017
Pressemitteilung 139

Stadtrat beschließt Straßenbaumkonzeption


Der Stadtrat hat heute die Straßenbaumkonzeption beschlossen. Damit erhält die Stadt Chemnitz eine Handlungsgrundlage für die langfristige Sicherung und Entwicklung von Straßenbäumen.

Die Bepflanzung an Straßen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Straßenbauingenieuren, für die die vorliegende Straßenbaumkonzeption die planerische Grundlage bildet. Straßenbäume sind grundsätzliches Gestaltungselement und bedeutender Bestandteil öffentlichen Grüns in Großstädten. Sie müssen unter besonders schwierigen Standortverhältnissen gedeihen, so dass die Bedürfnisse des Lebewesens “Baum“ bereits bei Planungsbeginn Beachtung finden müssen, um den Bestand langfristig zu erhalten, zu entwickeln und die Verkehrssicherungspflicht der Kommune optimal sichern zu können.

Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden Schwerpunkte für die Entwicklung des Straßenbaumbestandes formuliert und Vorgaben für die Entwicklung von Baumstandorten definiert, um ein nachhaltiges Ergebnis zu erreichen und Folgekosten zu sparen.

Derzeit gibt es  in der Stadt 23.211 erfasste Straßenbäume.

Die Konzeption legt für die Stadtstraßen eine Reihe von Zielen fest:

  • Bundes- und Hauptstraßen sind im Regelfall als zweireihige, beidseitige Allee zu erhalten und zu planen. Sonstige Straßen sind im Regelfall als mindestens einseitige Baumreihe zu erhalten und zu planen. Ausnahmen bilden gut durchgrünte Siedlungs- und Eigenheimgebieten, dort erfolgen in der Regel keine Straßenbaumpflanzungen.
  • In neu zu erschließenden Gewerbegebieten wird auf Straßenbaumpflanzungen in der Regel verzichtet und dafür auf den privaten Grundstücken straßenraumwirksame Baumpflanzungen geplant.
  • In ländlich geprägten Ortsteilen befindet sich die Straßenbegrünung oft auf privaten Flächen. Auch diese ortsbildprägenden Alleen und Einzelbäume sind zu erhalten bzw. nachzupflanzen.
  • Straßenbäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Fällungen sind nach Maßgabe der Baumschutzsatzung auszugleichen.
  • Bei Leitungsneuverlegungen sind wertvolle Altbaumbestände und alle Möglichkeiten des Wurzelschutzes einschließlich der Verlegung von Leitungen im Straßenkörper zu prüfen. Bei der Sanierung von Gehwegen gilt diese Prüfung ebenso. Werden Eingriffe in den Wurzelbereich unumgänglich, sind Ersatzzahlungen zu leisten.


Hintergrund Straßenbäume

Bäume haben durch die Fähigkeit zur Sauerstofferzeugung, Luftbefeuchtung, Lärmminderung und Bindung von Staub und Schmutz einen hohen biologischen Eigenwert. Stoffwechsel und Schattenwirkung großer alter Bäume bewirken einen Temperaturausgleich. Eine Alternative zur Verbesserung der bioklimatischen Verhältnisse in städtischen Straßenräumen und deren unmittelbaren Umfeld mit Hilfe von Straßenbäumen besteht nicht. Im Integrierten Klimaschutzprogramm hat die Stadt Chemnitz 2012 die Ausstattung öffentlicher Straßenräume mit Straßenbäumen als einen Baustein der gesamtstädtischen Planungsstrategie festgeschrieben. Die Pflanzung von mittelfristig 500 Straßenbäumen pro Jahr wird zur Erhöhung des Grünanteils der Stadt beitragen.

Der Begrünung des Straßenraumes wird auch im Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Chemnitz (Stufe 2) Bedeutung beigemessen. Mit der Zielstellung die Aufenthaltsqualität und Akzeptanz gegenüber verbleibendem Verkehrslärm zu erhöhen, sollen an den lautesten Straßen Möglichkeiten für Baumpflanzungen geprüft werden.

Damit Straßenbäume auch unter den Bedingungen des Klimawandels ihre Funktionen erfüllen und das Bild in der Stadt prägen, wird es in Zukunft vermehrt darum gehen, hitze- und trockenheitstolerante Baumarten und -sorten aufzuspüren und ihre Eignung für den Straßenraum zu überprüfen. Die Verwendung besser angepasster Baumarten ist erforderlich und nichtheimische Bäume werden im innerstädtischen Bereich unverzichtbar.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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