Baumfällungen im Stadtgebiet Chemnitz im März 2017
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den nachfolgend aufgeführten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die Bäume werden im März 2017 gefällt.
Hier die einzelnen Maßnahmen zum Download:
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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