Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet Chemnitz
im März 2017
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den nachfolgend aufgeführten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die Pflege- bzw. Schnittmaßnahmen werden im März 2017 ausgeführt.
Hier die einzelnen Maßnahmen zum Download:
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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