Einführung eines neuen Reisepasses zum 1. März 2017
Das Bundesministerium des Innern führt zum 1. März 2017 einen neuen Reisepass ein.
Der neue Reisepass wird mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein.
Zudem wird es Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien geben.
Der Reisepass, der seit dem Jahr 2005 mit einem elektronischen Speichermedium herausgegeben wird, wird damit den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung tragen.
Neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens wird die Personalisierungskarte durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem 1. März 2017 um 1,00 Euro auf 60,00 Euro angehoben.
Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt unverändert 37,50 Euro.
Bereits beantragte bzw. ausgegebene Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum. Ein Umtausch ist daher nicht erforderlich.
Informationen
Stadt Chemnitz