08.12.2016
Pressemitteilung 748

Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen


Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt sowie Sicherung und Verbesserung der Nahversorgung wichtigste Ziele

Der Chemnitzer Stadtrat hat gestern das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Chemnitz beschlossen. Damit wird das Konzept aus 2011 fortgeschrieben. Als wesentliche Leitziele der künftigen Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Chemnitz werden bei der aktuellen Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts definiert:

  • Die Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt
  • Die Sicherung der definierten zentralen Versorgungsbereiche
  • Die Sicherung und Verbesserung der wohnortnahen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs

Zur Umsetzung des Zentrenkonzepts werden räumlich abgegrenzte A-, C- und D-Zentren (zentrale Versorgungsbereiche) als Investitionsvorranggebiete des Einzelhandels und als städtebaulich schutzwürdig bestätigt. Sie sind zu erhalten und zu entwickeln. Darüber hinaus werden sogenannte Privilegierte Nahversorgungsstandorte als zu sichernde Standorte der wohnortnahen Grundversorgung bestätigt.

Dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegen folgende strategische Entwicklungsziele zu Grunde:

  • Die Positionierung der Innenstadt als tragender Einzelhandelsstandort durch die Konzentration von höherwertigen, weniger transportsensiblen Angeboten. Der Schwerpunkt sollte hier auf den sogenannten ‚Lustkauf‘ gelegt werden. Der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente sollte dabei gesichert und weiter ausgebaut werden. Es gilt ein Mindestmaß an großflächigen und sogkräftigen Magnetbetrieben vorzuhalten und die Innenstadt als attraktivsten Einzelhandelsstandort der Region – sowohl auf der Ebene des Einzelhandels als auch auf der Ebene des Städtebaus – weiterzuentwickeln.
     
  • Die C-Zentren (u.a. Ermafa-Passage und Gablenz-Center) sind als Stadtteilzentren mit einem breiten Funktionsumfang weiterzuentwickeln und sollen ein konzentriertes Angebot an Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungsrelevant und zentrenrelevant) und ergänzenden Nutzungen bereitstellen. Die Stadtteilzentren verstehen sich dabei als wohnortnahe Ergänzungsstandorte zum Innenstadtangebot.
     
  • Die D-Zentren (u.a. Rabenstein-Center, Wolgo-Passage oder am Alten Flughafen/Straße Usti nad Labem) sollten als Nahversorgungszentren primär auf die Sicherung einer funktionsfähigen Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ausgerichtet sein. Dabei sollte im Sinne eines Zentrums neben Einzelhandelsfunktionen auch ein Mindestmaß an ergänzenden Nutzungen vorgehalten werden. Zentrenrelevante Sortimente sollten ausschließlich in Form arrondierender Kleinflächen angeboten werden.
     
  • Einige bestehende Lebensmittelmärkte  werden als Privilegierte Nahversorgungsstandorte identifiziert. Sie stellen keine zentralen Versorgungsbereiche im Sinne des BauGB dar. Sie übernehmen allerdings eine wichtige Funktion bei der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung und finden sich in siedlungsintegrierter Lage. Dabei handelt es sich meist um solitär gelegene Lebensmittelbetriebe. Ergänzende Funktionen und zentrenrelevanter Einzelhandel sind an diesen Standorten nicht vorgesehen.
     
  • Die vor allem autoorientiert gelegenen Einkaufszentren (u.a. Chemnitz-Center und Neefepark) und größere Einzelhandelsagglomerationen sind als zentralitätsbildende Sonderstandorte zu behandeln. Der Schwerpunkt dieser Sonderstandorte sollte eher dem ‚Lastkauf“ im Sinne des Versorgungseinkaufs entsprechen. Das heißt, das Profil sollte hier künftig stärker in Richtung des rein versorgungsorientierten Einkaufs typischer ‚Kofferraumsortimente‘ ausgerichtet sein und sich damit auf ein zur Innenstadt arbeitsteiliges, fachmarktorientiertes Profil konzentrieren. Eine Weiterentwicklung der Sonderstandorte im zentrenrelevanten sowie im nahversorgungsrelevanten Bedarf sollte in jedem Falle verhindert werden, um die Zentren und insbesondere die Innenstadt in ihren Entwicklungsperspektiven nicht zu beeinträchtigen. Der bestehende Umfang zentrenrelevanter Angebote ist über den Bestandsschutz abgesichert.
     
  • Zur Verbesserung der wohnortnahen Grundversorgung sind in dem Konzept „Suchräume“ enthalten, in denen eine Neuansiedlung eines Nahversorgungsbetriebs, außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zu begrüßen wäre.

Ziel des Konzeptes ist es, möglichst wenige Ausnahmen zuzulassen und damit Handlungssicherheit für die nächsten Jahre zu bieten. Es soll Planungs- und Investitionssicherheit bieten und entsprechende Entscheidungen transparent und vergleichbar für Verwaltung, Politik und  nicht zuletzt Unternehmen/Investoren ermöglichen bzw. unterstützen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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