10.02.2016
Pressemitteilung 65

Förderung von Belegungsrechten an Wohnungen


Die Landkreise und kreisfreien Städten können Belegungsrechte an leerstehenden, nutzungsfähigen Wohnungen von privaten Wohnungseigentümern begründen. Das Belegungsrecht wird durch den Vermieter mit Abschluss des Wohnungsmietvertrages für die Dauer von 5 Jahren eingeräumt. Im Gegenzug erhält der Vermieter zusätzlich zur Miete ein einmaliges Entgelt von der Stadt Chemnitz zwischen 3000 und 5000 Euro je Wohnung in Abhängigkeit der Wohnungsgröße. Die Wohnung kann dann für die Dauer der Zweckbindung durch die Stadt mit Asylbewerbern belegt werden. Wohnberechtigt können auch Mieter sein, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen.

Aus dem Kontingent für die Stadt Chemnitz stehen noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Nach Auswertung der eingegangenen Wohnungsangebote sowie der Ermittlung eines prioritären Bedarfs werden noch folgende Wohnungen benötigt:

I)          10 barrierearme rollstuhlgeeignete Wohnungen
Der Wohnungsbedarf nach Ziffer I) ist unabhängig von der Lage im Stadtgebiet.

Des Weiteren können Belegungsrechte für

II)         10 Ein-Raum-Wohnungen

III)        3 bis 4-Raum-Wohnungen und größer
(insbesondere für Familiennachzüge für Asylbewerber mit Bleiberecht)

beantragt werden für Wohnungen, die sich in in folgenden Stadtteilen befinden:

Adelsberg, Altendorf, Borna-Heinersdorf, Erfenschlag, Euba, Glösa-Draisdorf, Grüna, Harthau, Kaßberg, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Rabenstein, Reichenbrand, Reichenhain, Rottluff, Röhrsdorf, Schlosschemnitz, Schönau, Siegmar, Stelzendorf und Wittgensdorf.

Die Begründung von Belegungsrechten ist auf Grundlage eines Wohnungsangebotes durch den Eigentümer zu beantragen. Die Antragstellung muss schriftlich in Papierform bis zum 26. Februar 2016 erfolgen. Für jede angebotene Wohnung ist ein separater Antrag auszufüllen. Der Antrag zum Belegungsrecht ist auch erforderlich von Eigentümern, die bereits ein Wohnungsangebot bei der Stadt eingereicht haben; vor dem 23.10.2015 abgeschlossene Mietverträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Informationen erteilt:
Gunda Dießner
Tel. 0371 488 6072
gunda.diessner@stadt-chemnitz.de

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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