11.10.2016
Pressemitteilung 579

Meldung von Daten für Freiwilligen Wehrdienst


Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr bis Ende Februar 2017 möglich

Zum 01. Juli 2011 trat das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nunmehr verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Die Meldebehörden haben gemäß § 58c Soldatengesetz jährlich Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt.

Gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist die Datenübermittlung nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Bis zum 28. Februar 2017 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2000 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie online im Dienstleistungsportal erhältlich. Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen, sind an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) zu richten bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:
Montag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
sowie Samstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können finden sich online hier und können unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erfragt werden .

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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