Anmeldungen an Oberschulen und Gymnasien bis 4. März möglich
Bildungsempfehlung wird am 26. Februar erteilt
Die Schüler der vierten Klassen erhalten in diesem Jahr ihre Bildungsempfehlung von der Grundschule am 26. Februar. Diese ist die Voraussetzung, um das Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden. Eine Anmeldung an einer Oberschule oder am Gymnasium ist bis 4. März 2016 möglich. Der Aufnahmebescheid wird bis 17. Mai von der jeweiligen Schule erteilt.
Die Zugangsvoraussetzung für eine Anmeldung am Gymnasium ist die Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Dieses wird dann erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathe, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist.
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Anmeldeformular (Angabe von Zweit- und Drittwunsch dringend erforderlich)
- Kopie der Halbjahresinformation
- Original bzw. beglaubigte Kopie Geburtsurkunde des Kindes
- Original Bildungsempfehlung
Die Anmeldezeiten der einzelnen Schulen sind auf www.chemnitz.de abrufbar. Weitere Informationen sind unter der Behördennummer 115 erhältlich.
Informationen
Stadt Chemnitz