28.01.2016
Pressemitteilung 43

Nahverkehrsplan für den Teilraum Chemnitz vom Stadtrat beschlossen


Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) wurde am 27. Januar 2016 im Stadtrat beschlossen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017, soll das „NEUE NETZ“, das 2008 in Betrieb ging, vom „Angebotsnetz 2017+“ abgelöst werden. Der NVP wurde grundlegend 2006 durch den Stadtrat beschlossen.

Mit dem „Angebotsnetz 2017+“ reagiert die Stadt Chemnitz auf die sich verändernden Rahmen-bedingungen in Folge des Chemnitzer Modells (Stufe 2, Chemnitz-Thalheim), die Ungleichbehandlung der Stadtteile bezüglich ihrer Anbindung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), betriebliche Notwendigkeiten im städtischen ÖPNV (Kapazitätsgrenzen, etc.) sowie Schwachstellen des Busverkehrs in den Tagesrandlagen und an den Wochenenden.

Doch welche Veränderungen bringt der neue NVP für die Stadt Chemnitz konkret?
Ab Dezember 2017 wird es möglich sein, täglich bis 22.45 Uhr von der Zentralhaltestelle in alle Stadtteile zu gelangen und umgekehrt. Zwischen Hauptbahnhof und Technopark wird es neben der Chemnitz Bahn, welche ab 2019 das Chemnitzer Stadtzentrum umsteigefrei mit Thalheim verbinden soll, die neue Straßenbahnlinie 3 im 10-Minuten-Takt geben. Der daraus resultierende Wegfall der Linie 51 im Südosten der Stadt wird durch neue Busverbindungen (Linie 53 und Linie 73) kompensiert. Es entstehen neue Querverbindungen und Fahrtmöglichkeiten. Lang benötigte Korrekturen an bestehenden ÖPNV-Angeboten werden umgesetzt, wie zum Beispiel die Verlängerung der Linie 32 bis zur Zwickauer Straße, die Verdichtung der Linie 73 auf einen 20-Minuten-Takt (neu: Linie 42) oder zusätzliche Fahrtangebote für Schüler im Stadtteil Röhrsdorf.

Das „Angebotsnetz 2017+“ ist das Wichtigste der drei Netzsegmente im NVP. Die „Bausteine 2020+“ und die „Bausteine 2030+“ komplettieren das ÖPNV-Konzept für die kommenden Jahre. Dabei beinhalten die Bausteine 2030+ die strategischen Entwicklungen im Straßenbahnnetz. Die „Bausteine 2020+“ sind Vorschläge für Erweiterungen im Busbereich, die, vorbehaltlich einer möglichen Finanzierung, nach dem Baukastenprinzip zusätzlich zum Angebotsnetz 2017+ auch nachträglich beschlossen und umgesetzt werden können.

Der Stadtrat hat mit seinen Beschlüssen ein klares Bekenntnis zur Sicherung und Ausweitung des ÖPNV abgegeben und somit einen Weg aufgezeigt, wie der ÖPNV in Chemnitz weiter an Attraktivität gewinnt. So wurden über das Netz 2017+ hinaus weitere Maßnahmen zur zeitgleichen Umsetzung beschlossen, die teilweise bereits in den Bausteinen 2020+ als sinnvolle Ergänzungen zum ÖPNV-Netz enthalten waren. Beschlossen wurde, dass es mit Inbetriebnahme der Straßenbahn auf der Reichenhainer Straße eine Verlängerung des Tagestaktes auf 19:00 Uhr und eine Verlängerung des 20-Minuten-Taktes bis 22:25 Uhr geben soll. Eine Ausdünnung des Angebotes in den Sommerferien soll es zukünftig nicht mehr geben. Als zusätzliches Angebot wird eine Ringbuslinie im 20-Minuten-Takt neu eingeführt. Im Stadtteil Euba bleibt der 30-Minuten-Takt erhalten und eine neue Linie wird die Stadtteile Grüna und Mittelbach im Pendelverkehr miteinander verbinden. Die Linie 73 (neu: Linie 42) wird außerhalb des Berufsverkehrs zusätzlich in die Kepplerstraße fahren und weitere Nutzer erschließen. Die Linienführung der Linie 53 im Stadtteil Markersdorf Süd soll gemäß Stadtratsbeschluss über die Wolgograder Straße erfolgen. Generell soll auf bessere Verknüpfungen zwischen Bus/Bus und Bahn/Bus geachtet werden. Als einzige Maßnahme aus den Änderungsanträgen der Fraktionen wurde der Beibehalt der Linienführung der Linie 79 (aktuell Linie 76) bis zur Rilkestraße nicht beschlossen. Für all diese zusätzlichen Maßnahmen soll ein Finanzierungskonzept erstellt und vom Stadtrat bis Ende 2016 ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Erst mit einer gesicherten Finanzierung können diese Erweiterungen über das ursprüngliche Angebotsnetz 2017+ hinaus tatsächlich bei der CVAG bestellt und somit realisiert werden.

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, sich für den Neubau eines Bahnhaltepunktes an der Jaenickestraße einzusetzen, um zusätzlich zur innerstädtischen Busanbindung auch einen kurzen und barrierefreien Zugang zur Eisenbahnstrecke Dresden-Chemnitz-Zwickau für den Messestandort und angrenzende Gewerbestandorte zu sichern.

Der NVP wird in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben und ist der Rahmenplan für die Entwicklung des ÖPNV. Er legt fest, was aus Sicht der Stadt Chemnitz als ausreichende ÖPNV-Bedienung definiert wird. Die Stadt Chemnitz darf entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Freistaat Sachsen keinen eigenen NVP beschließen. Deshalb ist der NVP für den Teilraum Chemnitz Teil des NVP des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) und wird in der Verbandsversammlung des ZVMS, voraussichtlich im Juni 2016, beschlossen. Die Stadt Chemnitz ist im Rahmen einer Trägerbeteiligung in den Beschlussprozess eingebunden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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