24.06.2016
Pressemitteilung 368

Das Gesundheitsamt informiert zu Masern


Aus aktuellem Anlass – ein Masernausbruch in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg – möchte das Gesundheitsamt Chemnitz zu dieser Infektionskrankheit informieren.

In der Einrichtung sind vier nachgewiesene Fälle und zwei Verdachtsfälle einer Maserninfektion aufgetreten. Als Vorsorgemaßnahme wurde ein Verlegestopp für alle in der Einrichtung untergebrachten Asylbewerber und eine Quarantäne für die erkrankten Personen innerhalb der Unterbringungseinrichtung angeordnet.

Informationen zu Maserninfektionen

- Was sind Masern? Wie werden sie übertragen?
Masern sind eine nur beim Menschen auftretende Infektionskrankheit, die sich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Sprechen oder Niesen auf ungeschützte Personen schnell übertragen kann.

- Welche Krankheitszeichen treten auf?
Nach einer Inkubationszeit von neun bis zwölf Tagen entwickeln sich erste Symptome, zunächst in Form von Infektzeichen der oberen Luftwege (Fieber, Schnupfen). Typisch ist in dieser Zeit das Auftreten von kalkspritzerartigen sogenannten Koplikschen Flecken an der Wangenschleimhaut und eine Lichtscheuheit durch eine Entzündung der Augenbindehaut. Erkrankte sollten deshalb in leicht abgedunkelten Räumen liegen. Bereits in dieser Phase ist die Erkrankung ansteckend.
Es folgt die zweite Phase der Erkrankung, die geprägt ist vom typischen bräunlic-rosafarbenen Ausschlag, dem sogenannten Masern-Exanthem, das hinter den Ohren beginnt und in vier bis sieben Tagen nach unten über den Körper wandert. Beim Abklingen hinterlässt es oft eine „kleieartige“ Schuppung. Auch in dieser Phase kann erneut hohes Fieber auftreten.
Besonders gefürchtet sind die Komplikationen dieser Infektionskrankheit wie z.B. schwere Entzündungen der Mittelohren, der Lunge und des Gehirns, oft mit bleibenden Schäden.

- Wie lange ist man ansteckend?
Ansteckend ist man bereits etwa fünf Tage vor Auftreten des Ausschlags und bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlages.

- Wer ist besonders gefährdet?
Jeder ohne ausreichenden Impfschutz kann an Masern erkranken. Besonders schutzlos sind Neugeborene und Säuglinge bis zum vollendeten 1. Lebensjahr, die noch zu jung sind für eine Impfung.

- Was man noch wissen sollte:
Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer neuen Ansteckung geschützt. Dies trifft in erster Linie auf die Geburtsjahrgänge vor 1958 zu.

- Wie kann man sich am besten vor Masern schützen?
Den besten Schutz gegen Masern bildet die Impfung dagegen.
Derzeit wird im Freistaat Sachsen eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln ab dem vollendeten 12. Lebensmonat und die zweite Impfung ab vollendetem 5. Lebensjahr öffentlich empfohlen (Impfkalender).
Bei Notwendigkeit (Inkubation mit Masern) kann diese zweite Impfung auch im Abstand von nur vier Wochen zur ersten vorgezogen werden.

Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Masernimpfung, d.h. alle für Masern empfängliche Personen können diese Standardimpfung vom Hausarzt erhalten.

Das Gesundheitsamt möchte auch in Hinblick auf die sommerliche Ferienzeit und die damit verbundenen Aufenthalte in Ländern mit erhöhtem oder unbekanntem Masern-Vorkommen auf ein mögliches vermehrtes Auftreten von Masern hinweisen und an die eigenverantwortliche Mitarbeit vor allem von Eltern noch nicht oder nicht komplett geimpfter Kinder appellieren.
Bitte überprüfen Sie die Impfdokumente auf Vollständigkeit, lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Kinderarzt dazu beraten und erforderlichenfalls impfen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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