11.05.2016
Pressemitteilung 261

Städtischer Haushalt durch die Landesdirektion genehmigt


Die Landesdirektion Sachsen bestätigt die im März vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2016 ohne Auflagen.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig: „Die Landesdirektion bescheinigt der Stadt Chemnitz derzeit eine solide Finanzsituation. Das zeigt, dass sich die vorausschauende Haushaltspolitik, konsequenter Schuldenabbau und die Konsolidierungsanstrengungen der vergangenen Jahre auszahlen. Damit kann die Stadt weiter in ihre Zukunft investieren – auch in diesem Jahr liegt deshalb der Schwerpunkt der städtischen Investitionen bei Kitas und Schulen sowie der Verkehrsinfrastruktur.“

Stadtkämmerer Sven Schulze: „Es ist erfreulich, dass uns die Genehmigung für den Haushalt 2016 vorliegt. Somit können wir mit den geplanten Maßnahmen beginnen und die erforderlichen Verpflichtungen eingehen.“

Mit Erträgen in Höhe von 709,6 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 721,4 Millionen Euro verbleibt ein Jahresfehlbetrag von 11,8 Millionen Euro. Dennoch sieht die Landesdirektion Sachsen die Leistungsfähigkeit der Stadt Chemnitz mittelfristig als gesichert an. Analog zu den Genehmigungen der Vorjahre behält sich die Landesdirektion Sachsen die nachträgliche Aufnahme von Auflagen insbesondere bei einer Verschlechterung der städtischen Finanzlage vor.

In ihrer Haushaltsgenehmigung weist die Landesdirektion jedoch darauf hin, dass für die Stadt weiterhin das Erfordernis besteht, die Aufwendungen und Erträge in Einklang zu bringen. Im Zusammenhang mit den gestiegenen Personalaufwendungen fordert sie unter anderem, einen weiteren Stellenaufbau zu vermeiden.

Als positiven Aspekt beurteilt die Rechtsaufsichtsbehörde den Abbau der Verschuldung. Insgesamt konnten seit dem Jahr 2004 rund 139,6 Mio. Euro abgebaut werden. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit und eröffnet auch künftige Spielräume. So kann das Investitionsprogramm der Stadt für das Jahr 2016 in einem Umfang von 63,2 Mio. Euro umgesetzt werden. Diese Mittel werden u. a. für die Sanierung von Schulen, Kindertagesstätten und Sportanlagen sowie für Maßnahmen am Straßennetz eingesetzt.

Insbesondere durch die zusätzlichen Bundesmittel aus dem Investitionskraftstärkungsgesetz konnten mehrere Sanierungs- und Neubaumaßnahmen in die aktuelle Planung aufgenommen werden.

Mit dem Bescheid erfolgte die Genehmigung zur Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem Umfang von 10 Millionen Euro sowie zu Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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