14.04.2016
Pressemitteilung 198

Erfolgreich revitalisiert: Stadtrat hebt förmliches Sanierungsgebiet Augustusburger Straße/Clausstraße auf


Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung – als erstes von vieren – das im Februar 1994 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet an der Augustusburger Straße/Clausstraße aufgehoben. Dazu bestätigte das Gremium die „Satzung der Stadt Chemnitz über die Aufhebung der Satzung der Stadt Chemnitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Chemnitz – Augustusburger Straße/Clausstraße“. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.

Damit verbunden ist zugleich der Wegfall der Genehmigungspflichten für Rechtvorgänge und Vorhaben im Sinne von § 144 BauGB wie zum Beispiel für Grundstücksverkäufe und Baumaßnahmen. Ebenso entfällt die Steuerabschreibungsmöglichkeit nach § 7h EStG. Mit dem In-Kraft-treten der Satzungsaufhebung entsteht die Pflicht zur Entrichtung der Ausgleichsbeträge nach §154 BauGB, soweit diese von den Eigentümern nicht schon vorzeitig abgelöst wurden. Die noch ausstehenden Ausgleichsbeträge werden auf gutachterlicher Grundlage per Bescheid innerhalb der nächsten vier Jahre von den Eigentümern angefordert. *

Teile ehemaliger Sanierungsgebiete sind jedoch weiterhin Bestandteil der Handlungsräume im Fördergebiet „Stadtumbaugebiet Ost Chemnitz“. Als Schwerpunkt von Förderung gilt nun das Aufwerten ausgewählter Bereiche, vor allem im öffentlichen Raum wie ebenso das Beseitigen von Brachen und das Sichern von erhaltenswerten Altbauten.

Das jetzt aufgehobene Sanierungsgebiet, dass sich über Teile des Sonnenbergs und von Gablenz erstreckte, umfasst eine Fläche von etwa 43 Hektar und beinhaltet 24 Sanierungskarrees zwischen Schüffner-, Caspari-, Kaulbach- und Reineckerstraße bis hin zur Augustusburger Straße, der Albrechtstraße und der  Münchner Straße.

Zu Beginn der 1990er Jahre hatte die Stadt diesem Gebiet in ihrem Stadtentwicklungsprogramm hohe Priorität beigemessen und es zu einem der Schwerpunkte von Stadterneuerung erklärt.

Ziel kommunaler Stadtentwicklung war in diesem Kontext nicht nur der Erhalt von Wohnhäusern und das Verbessern von Wohnqualität. Überdies gestaltete die Stadt Freiflächen neu, traf Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und schuf ausreichend Pkw-Stellplätze in den Wohnvierteln.  Die erhaltenen Wohn-Karrees ergänzte man dort, wo nötig, behutsam um neue Bebauungen, entkernte zudem Innenhöfe und verbesserte das umgebende Straßennetz.  So revitalisierte die Stadt das Sanierungsgebiet Augustusburger Straße/Clausstraße Schritt für Schritt.

Hier wirkten die kommunalen Instrumente zur Stadterneuerung in den vergangenen 22 Jahren sehr nachhaltig: Insgesamt konnten 300 einzelne Maßnahmen mit 9,7 Millionen Euro aus der Städtebauförderung bezuschusst werden. Mit solch gezielter Förderung gelang es, Abschnitte der Wohnbebauung an der Fichte- und Kantstraße zu erneuern, aber auch gewerblichen Unternehmen attraktive Perspektiven zu eröffnen. Ein Beispiel dafür ist die Verlagerung der Cefeg Federnwerke an einen modernen Produktionsstandort mit moderner Infrastruktur und Autobahnanbindung im Gewerbegebiet an der Neefestraße. Das Unternehmen, das 1993 mit 25 Mitarbeitern an der Augustusburger Straße 165 produzierte, konnte sich durch den Neubau eines modernen Fabrikgebäudes an der Winklhoferstraße auf eine Produktionsfläche von 8.000 Quadratmeter vergrößern und so expandieren.

Durch diese Verlagerung gelang es gleichzeitig, das Areal um den früheren Betriebsstandort als Wohngegend aufzuwerten.  Positive Wirkung erzielte die Stadt ebenfalls mit der Umnutzung des ehemaligen Kinos Weltecho als Jugendzentrum "Die Arche".

Mit Fördermitteln unterstützte die Stadt zudem zahlreiche Sanierungen von Gründerzeitwohnhäusern in dem jetzt entfallenen förmlichen Sanierungsgebiet. Es gelang so, den Charakter von Wohnkarrees zu erhalten und gleichzeitig für eine erneuerte Optik im Quartier zu sorgen. Die städtebaulichen Planungen und zielgerichteten Maßnahmen in den Sanierungsgebieten können so auch in die Zukunft wirken.

Von Förderung begünstige Eigentümer in diesem Sanierungsgebiet haben inzwischen schon 790.000 Euro Ausgleichsbeträge freiwillig abgelöst. Diese Gelder sind bereits wieder in das Gebiet geflossen.

1992 wurden durch das Stadtparlament Chemnitz vier Sanierungsgebiete Augustusburger Straße/Clausstraße, Kaßberg, Schloßchemnitz und Sonnenberg mit Satzungsbeschluss förmlich festgelegt. 1997 wurde der Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet Brühl Nord als letztes Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren rechtswirksam. Die Gebiete Kaßberg, Brühl-Nord und Schloßchemnitz  sollen ebenfalls noch in diesem Jahr per Stadtratsbeschluss aufgehoben werden. Lediglich das Sanierungsgebiet Sonnenberg wird noch bis ca. 2020 fortgeführt, da hier noch erhebliche Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind.

* Auskunft zur Aufhebung des förmlichen Sanierungsgebietes Augustusburger Straße/ Clausstraße wie auch u.a. zum daraus resultierenden Wegfall von Genehmigungspflichten, zum Entfallen der Steuerabschreibungsmöglichkeit, erteilt die Abteilung Stadterneuerung im Stadtplanungsamt. Kontakt: Bob Polzer: 488 6032 und Gisela Franke: 488 6048.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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