14.04.2016
Pressemitteilung 195

Stadtrat beschließt Verkaufsverfahren für Innenstadtgrundstücke E 3 und E 4 zu starten


Der Stadtrat hat gestern die Stadtverwaltung beauftragt, die zwei attraktiven Entwicklungsareale in der Chemnitz Innenstadt Quartier E3 – „Carrée am Tietz“ und Quartier E4 – „Neue Johannisvorstadt“ Ende April 2016 zum Verkauf und zur baulichen Entwicklung auszuschreiben. Dafür soll ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt werden und dabei zur fachlichen Begleitung des Auswahlverfahrens ein externer Auftragnehmer gebunden werden.

Im Juni 2015 fand das Gutachterverfahren zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt im Umfeld der Bahnhofstraße und Brückenstraße seinen Abschluss. Der erste Preis ging an die Arbeitsgemeinschaft unter Federführung der lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh aus München/Magdeburg. Im Fazit der einstimmigen Entscheidung stellte die Jury fest, dass der Siegerentwurf in allen Baufeldern deutlich positive Beiträge zur Weiterentwicklung der Chemnitzer Innenstadt beinhaltet. Herauszustellen sei der besonders hohe Anteil an Wohnen, der maßgeblich zur Entwicklung von Urbanität der Stadt beiträgt.

Entlang der Bahnhofstraße sollen die zwei neuen Quartiere E3 und E4 entstehen. Im Umfeld von quartiersbildenden Plätzen mit Blick auf die prägenden Bauten (Johanniskirche, Tietz und smac) können sich attraktive innerstädtische Wohnquartiere entwickeln.

Bereits in der Aufgabenstellung für das Gutachterverfahren wurde herausgearbeitet, dass die Schaffung einer starken Raumkante entlang der Bahnhofstraße zwischen Tietz und dem neuen Technischen Rathaus wesentlicher Impulsgeber für die weitere bauliche Entwicklung der City sein wird. Daher ist es ein Ziel, die bauliche Entwicklung in diesen zwei Arealen mit Priorität vorzubereiten und zu befördern.

Zur planungsrechtlichen Begleitung der baulichen Entwicklung wurde im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss im vergangenen September der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für die „Neue Johannisvorstadt“ gefasst. Das parallel laufende Verfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im November begonnen.

Der Stadtrat hat mit dem gestrigen Beschluss die öffentlichen, nicht förmlichen Ausschreibungen der beiden Quartiere E3 und E4 auf den Weg gebracht. Zur Entscheidungsfindung wird ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Zur fachlichen Begleitung soll aufgrund der Komplexität der Aufgabe externe Unterstützung vertraglich gebunden werden.

Die beiden Quartiere E3 und E4 weisen mit rund 25.000 m² eine Fläche auf, die größer ist als die Grundstücke von Galeria Kaufhof und Galerie Roter Turm. Die Größe der Quartiere setzt für eine erfolgreiche Vermarktung die Ansprache eines möglichst breiten Interessentenkreises voraus. Es ist ausdrückliches Ziel, neben den der Stadt bekannten lokalen Akteuren insbesondere regionale und überregionale Interessenten anzusprechen. Die Ansprache einer breiten Zielgruppe befördert eine gesunde Konkurrenz, die wiederum in Verbindung mit dem zweistufigen Investorenauswahlverfahren Gewähr dafür bietet, dass der Stadt finanziell attraktive Kaufpreisangebote vorgelegt werden, die gleichzeitig eine hohe architektonisch-städtebauliche Qualität aufweisen. Förderlich wirkt dabei, dass die Zeit für „neue“ Investoren – auch aufgrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes – ausgesprochen günstig ist.

Auswahlverfahren und Zeitschiene

Das Investorenauswahlverfahren bietet der Stadt als Grundstückseigentümerin ein Höchstmaß an Transparenz und ist gleichzeitig auch für die Teilnehmer (Erwerbsinteressenten) nachvollziehbar. Entscheidungsgrundlage bildet eine sorgfältige Dokumentation der Angebotsabgaben und der Angebotsreaktionen. Ausgehend von den Informationen über das Ergebnis des ersten Architektenentwurfes des Investors erfolgt die fachliche Betreuung bis zur Abgabe erster Angebote. Nach der Auswahl der besten und wirtschaftlich „stärksten“ Angebote folgen in einer „Endrunde“ die Verhandlungen der Kaufverträge, um die baulichen Vorhabenziele nach Bauart, Investitionshöhe und Realisierungsfrist vertraglich zu binden. Die Verwaltung wird pro Baufeld einen Investor/Käufer nach den gleichgewichteten Kriterien Kaufpreis, Nutzungskonzept einschließlich Investitionszeitraum und -volumen sowie Bau- und Architekturkonzept unter Berücksichtigung des Umgangs mit dem Siegerentwurf des Büros lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh auswählen, die Kaufverhandlungen vorbehaltlich Stadtratsbeschluss endverhandeln und sodann einen Verkaufsbeschluss für den jeweiligen Käufer einholen.

Der in den Prozess einzubindende, externe Partner muss neben immobilienwirtschaftlichen und juristischen Kenntnissen auch über Kompetenzen zur Beurteilung und Beratung zu Nutzungs- und Standortkonzepten abgeleitet aus den spezifischen Anforderungen der Stadtentwicklung verfügen. Zur Auswahl des geeigneten Partners wird kurzfristig ein Marktsondierungsverfahren durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verkaufserlös der Grundstücke.

Die Ausschreibung zum Verkauf der Quartiere E 3 und E4 soll Ende April in entsprechenden Medien veröffentlicht werden und so mögliche Investoren angesprochen werden. Bis Ende Juli ist die Abgabe erster indikativer Angebote avisiert. Daran anschließend erfolgt die Sichtung, Prüfung und Beurteilung der Erstangebote. Dabei werden Stadträte der Fachausschüsse einbezogen. Im Ergebnis werden maximal sechs Interessenten für die zweite Auswahlrunde ermittelt. Bis Ende September ist die Abgabe eines Angebotes geplant, das auch die Darstellung der Finanzierung der Projekte enthalten soll. Auch diese Angebote werden in Zusammenarbeit mit Stadträten der Ausschüsse gesichtet und gegenübergestellt. Bis Ende Oktober ist die Endverhandlung mit den Investoren geplant. Im November soll die Auswahl der finalen Investoren und damit Klarheit für das Bebauungskonzept feststehen. Es ist beabsichtigt, dass der Stadtrat noch vor Jahresende über den Verkauf abschließend entscheiden wird. Bevor die eigentliche Bautätigkeit beginnen kann, müssen auf dem betroffenen Areal durch das Landesamt für Archäologie Grabungen durchgeführt werden. Diese archäologischen Grabungen werden voraussichtlich das gesamte nächste Jahr andauern. Mit ersten Hochbauarbeiten an den Objekten ist dann im Jahr 2018 zu rechnen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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