17.03.2016
Pressemitteilung 144

Weltwassertag am 22. März 2016


„Flüssigkeitshaushalt und Trinken“ – Gesundheitsamt informiert im Tietz

Anlässlich des Weltwassertages bietet das Gesundheitsamt am Dienstag, 22. März 2016, einen Informationsstand zum Thema „Flüssigkeitshaushalt und Trinken“ in der Stadtbibliothek im Tietz (3. Etage) an. In der Zeit von 14 bis 18 Uhr erhalten Besucher dort persönliche Informationen rund um das Thema und seine Auswirkungen in der Ernährung verschiedener Altersgruppen. In der Zeit von 15 bis 16 Uhr erteilen Mitarbeiter der Hygieneabteilung ausschließlich spezielle Informationen rund um das Thema Trinkwasser.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen vorbeizukommen.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung unter 0371 488 5390.

 

Hintergrund zum Weltwassertag

Der jährlich stattfindende Internationale Weltwassertag ist ein Ergebnis der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio de Janeiro und wird seit 1993 alljährlich begangen. Ziel des Weltwassertages ist es, auf die Bedeutung des Wassers als Lebensgrundlage für die Menschheit und deren nachhaltige Nutzung aufmerksam zu machen.

Trinkwasser ist kostbar, unentbehrlich, lebenswichtig und für jeden rund um die Uhr verfügbar. Aber ist Wasser dabei gleichzeitig Trinkwasser? Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist Trinkwasser „… alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken … bestimmt ist.“ Außerdem auch jenes Wasser, das anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, wie die Körperpflege und -reinigung, die Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen und die Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Im Jahr 2013 verbrauchte z.B. jeder Sachse, laut Statistischem Bundesamt, durchschnittlich 86,3 Liter Wasser am Tag (im Vergleich: Deutschland 121 Liter) für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken, für die Körperpflege, für Wäschewaschen, Geschirrspülen, Reinigung von Wohnung, Gartenpflege und Toilettenspülung.

In der oben genannten Trinkwasserverordnung sind auch Grenzwerte geregelt, die für Wasser eingehalten werden müssen, wenn es für den menschlichen Gebrauch genutzt wird. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, so wird seitens des Gesundheitsamtes das Wasser als nicht ausreichend eingestuft und darf nicht als Trinkwasser konsumiert werden.

Das Trinkwasser aus den Talsperren unserer Region, ist aufgrund der kalkarmen Böden und der bis an die Oberfläche reichenden Festgesteine, sehr salzarm und weist einen pH-Wert im leicht sauren Bereich auf. Daraus resultiert sein sehr geringer Härtegrad („weiches Wasser“). Die Vorteile liegen dabei im wahrsten Sinne in der Tasse – Kaffee und Tee bekommen durch weiches Wasser einen hervorragenden Geschmack. Positiver Nebeneffekt: Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeeautomaten verkalken weniger und bleiben länger erhalten und funktionstüchtig.

In Deutschland werden ca. 70% des Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Unser Trinkwasser durchläuft von der Gewinnung aus dem natürlichen Angebot, über die Aufbereitung, Speicherung, Verteilung und Abgabe an den Verbraucher viele Schritte. Der Einsatz modernster Technologie durch die Wasserversorgungsunternehmen sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei den Installationsbetrieben sorgen dafür, dass das Trinkwasser den Endverbraucher in bester Qualität erreicht.

Ein dicht gespanntes Netz amtlicher Trinkwasserproben des Gesundheitsamtes und Eigenkontrollen durch die städtischen und überregionalen Wasserversorger untermauern den Status unseres Trinkwassers als das am besten untersuchte Lebensmittel. Es erfüllt die in der Trinkwasserverordnung geforderten Kriterien, „frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein“ zu sein. Mit der seit 18. November 2015 geltenden 3. Novellierung der Trinkwasserverordnung wird diesem hohen Anspruch weiter Rechnung getragen. Neue Entwicklungen in der Trinkwasserhygiene finden darin gesetzlichen Niederschlag. So werden darin die Anforderungen der EU-Richtlinie 2013/51/EURATOM zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch verankert. Darüber hinaus werden bereits längerfristig in Deutschland auch naturgegebene, industriell und landwirtschaftlich verursachte Inhaltsstoffe, aber auch „die letzten Meter“ bis zum Verbraucher, also die Einflüsse der Hausinstallationen vom Gesetzgeber „unter die Lupe genommen“. Damit erreicht unsere Trinkwasser-Gesetzgebung und die darauf aufbauende Qualität unserer elementaren Lebensgrundlage Trinkwasser ein weltweit hervorragendes Niveau.

In Chemnitz haben die Mitarbeiterinnen der Hygiene-Abteilung des Gesundheitsamtes im vergangenen Jahr 1650 Trink- und Badewasserproben nach einem territorial und zeitlich festgelegten Plan entnommen und in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen analysieren lassen. Dabei konnte wie auch bereits in den Vorjahren festgestellt werden, dass unser Trinkwasser im öffentlichen Netz in einem einwandfreien Zustand fließt. Unter dem Einfluss der Hausinstallationen jedoch kann das Trinkwasser durch Leitungsmaterialien und Heizungssysteme Veränderungen unterliegen, die sich in chemischen und bakteriologischen Grenzwertüberschreitungen nachweisen lassen.

Im Jahr 2015 wurden lediglich 7% der Trinkwasserproben beanstandet und diese hauptsächlich im Bereich der Eigenversorgungsanlagen (Brunnen). Für den Zustand der Hausinstallationen ist in den meisten Fällen der Hauseigentümer verantwortlich, der mit technischen Mitteln, mit regelmäßiger Überprüfung und Wartung der hauseigenen Installation durch Fachfirmen des Sanitär- und Heizungshandwerkes Abhilfe bei Beeinträchtigungen schaffen und damit die Trinkwasserqualität für die Mieter verbessern kann.

Hinsichtlich der seit November 2015 neu in der Trinkwasserverordnung verankerten Parameter der Radioaktivität (Radon - 222, Tritium, Richtdosis) kann aufgrund bereits vorangegangener überregionaler Untersuchungen in den Jahren 2010 – 2014 für die Stadt Chemnitz festgestellt werden, dass die Prüfergebnisse keinerlei Hinweise auf die Nichteinhaltung der Parameterwerte ergeben haben.

Im Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz, Abteilung Hygiene, können sich alle Interessierten zum Thema Trinkwasser beraten lassen. Kostenlose Merkblätter und Listen mit den zugelassenen Laboren liegen bereit.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch zu erreichen unter 0371 488 5832 sowie zu den üblichen Sprechzeiten des Gesundheitsamtes, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz, 4.Etage, Zimmer 428.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/