Erneute Baumfällungen
Zwei Maßnahmen erforderlich
Dringende Baumfällungen ab dem 16. November 2015 im Bereich der Anliegerstraßen „Glücksberg“ und „Zu den Pappeln“ aus Gründen der Verkehrssicherheit
Zwischen dem Gewerbegebiet an der Blankenburgstraße und einem Eigenheimstandort steht im Bereich der Anliegerstraßen „Glücksberg“ und „Zu den Pappeln“ eine Pflanzung aus Kanadischen Holzpappeln. Die Bäume wurden vor ca. 50 Jahren als großer Bestand mit dem Ziel gepflanzt, einen schnellen Sichtschutz zu landwirtschaftlichen Betriebsflächen zu schaffen. Nach Grundstücksneuordnungen und dem damit verbundenen Bau von Eigenheimen, wurde dieser Pappelwald im Jahr 2010 bis auf die derzeit noch stehende Pappelreihe gefällt.
Bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen des Restbestandes wird seit längerem eine massive Verschlechterung der Vitalität der Bäume beobachtet. Die Bäume weisen zudem bedingt durch den ehemals waldartigen Aufwuchs eine nur einseitige Kronenentwicklung auf. Darüber hinaus sind sonnenbrandbedingte Rindenschäden mit Absterbe-Erscheinungen in den oberen Kronenteilen zu verzeichnen.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurde die Entscheidung zur dringlichen Fällung des Bestandes getroffen. Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Baumfällungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Wittgensdorfer Straße im Abschnitt Auerswalder Straße bis Paul-Fischer-Weg
Die Wittgensdorfer Straße soll im Zuge der Leitungsbauarbeiten Trinkwasser, Gas und Abwasser grundhaft ausgebaut werden. Die Ausführung ist für das Jahr 2016 geplant. Als Vorleistung und im Sinne des Naturschutzgesetzes sollen die erforderlichen Baumfällungen im Rahmen der Baufeldfreimachung bereits im Jahr 2015 ausgeführt werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhaben müssen sieben Bäume gefällt werden, die sich unmittelbar neben der Fahrbahn befinden. Für die Herstellung eines regelgerechten Lichtraumprofils können diese Bäume nicht erhalten werden. Ein entsprechender Ausgleich für die gefällten Bäume wird durch das Grünflächenamt erbracht.
Die Fällungen erfolgen im Zeitraum der 46. bis 47 Kalenderwoche 2015. Das Grundstück, auf dem die Baumfällungen geplant sind, befindet sich in städtischem Eigentum. Naturschutzrechtliche Belange werden nicht berührt, da die Bäume im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden.
Informationen
Stadt Chemnitz