10.11.2015
Pressemitteilung 666

Verteilungsplan des Freistaates bis Jahresende:
Stadt kommt bis auf weiteres ohne neue Notunterkünfte für Flüchtlinge aus


GGG übernimmt Belegungsmanagement selbst – Gemeinschaftsunterkünfte ausgeschrieben – Förderprogramm für Belegungsrechte

Der Freistaat Sachsen hat der Stadt Chemnitz die geplante Verteilung der Asylbewerber bis über den Jahreswechsel hinaus mitgeteilt. Darüber hat Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig heute informiert. Danach sind in 2015 durch die Stadt Chemnitz 2.230 Personen aufzunehmen. Damit werden ab kommender Woche 98 Personen pro Woche zugeteilt, die Zahl steigt bis zur KW 52 auf 196 Personen in der Woche.

Nach diesem Plan kommt die Stadt Chemnitz bis auf weiteres (Ende des 1. Quartales 2016) ohne weitere Notunterkünfte aus. Nach dem Unterbringungs- und Betreuungskonzept liegt weiterhin der Schwerpunkt auf der dezentralen Unterbringung.

Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Familien mit Kindern, hilfebedürftigen Personen und Frauen, die nach Möglichkeit nicht in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Für Asylbewerber, die bei der GGG untergebracht sind, übernimmt das Unternehmen das Belegungsmanagement ab 1. Dezember 2015 in Abstimmung mit dem städtischen Sozialamt selbst. Dies umfasst alle Fragen rund um die Vermietung sowie zusätzliche Leistungen zur Ausstattung, Instandhaltung und Instandsetzung der Möblierung der Wohnungen sowie die mietvertragliche Betreuung der Nutzer.

Für die Neuunterbringung stellt die GGG dem Sozialamt entsprechend den vorhandenen Kapazitäten Wohnraum zur Verfügung. Dies umfasst nach derzeitiger Planung monatlich bis zu 150 Personen.

In dieser Woche beginnt die Ausschreibung zweier weiterer Gemeinschaftsunterkünfte, die ab 1. Juli 2016 zur Verfügung stehen sollen. Ausgeschrieben sind Unterbringung und Betreuung von je 150 Personen mit einer Reservekapazität von jeweils 50 weiteren Plätzen.

Der Freistaat Sachsen gewährt Fördermittel zum Erwerb von Belegungsrechten an leerstehenden Wohnungen von privaten Wohnungseigentümern. Der Stadt Chemnitz steht dabei ein Kontingent von rund 300.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist, Asylbewerber möglichst über das Stadtgebiet verteilt unterzubringen, um Integration zu erleichtern. Daher sollen die Belegungsrechte nur in solche Stadtteile vergeben werden, in denen bisher noch kaum Flüchtlinge untergebracht sind. Für die Vergabe der Fördermittel wird die Stadt Chemnitz noch ein Verfahren vorschlagen, das auch dem Verwaltungs- und Finanzausschuss des Stadtrates vorgelegt werden soll. 

Hinweis: Details zur Richtlinie des Freistaates finden sich auf www.chemnitz.de, die Ausschreibung im morgigen Amtsblatt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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