Baugenehmigung für geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Einsiedel versendet
Die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Internats- und Schulungsgebäude zur Erstunterkunft für Asylbewerber wurde heute an den Antragsteller versendet.
Die Baugenehmigung ist antragsgemäß auf 544 Asylbewerber begrenzt. Es handelt sich um eine befristete Baugenehmigung bis zum 31.12.2018.
Die Baugenehmigung wird den berührten Nachbarn zugestellt.
Eine Nutzungsaufnahme ist möglich, wenn der Bauherr diese dem Baugenehmigungsamt angezeigt hat. Die Behörde wird dann durch Ortseinsicht prüfen, ob alle Auflagen erfüllt sind und dann die Baufreigabe erteilen.
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Stadt Chemnitz
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