Einladung zum Pressegespräch:
Investitionspauschale zur Unterbringung von Flüchtlingen
Zeit und Ort: Donnerstag, 05. November, Rathaus, Raum 211
Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2015/2016 des Freistaates erfolgte eine Öffnung des Investitionspauschalengesetzes. Damit wurde die Gewährung einer Investitionspauschale für die Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von eigenen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen geregelt.
Die Stadt Chemnitz erhält aus der Pauschale in diesem Jahr rund 1,2 Mio. Euro. Die Zuweisung kann für Investitionen der Kommune genutzt oder an Unternehmen weitergeleitet werden, an der sie sämtliche Anteile hält. Dies trifft für die Stadt Chemnitz mit der städtischen Tochter Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft mbH (GGG) zu. Die GGG wird die Mittel zur Ertüchtigung von Wohnungen nutzen, die zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen.
Baubürgermeister Michael Stötzer, GGG-Geschäftsführerin Simone Kalew und ein Vertreter des Sozialamtes stellen die geplanten Objekte vor. Hierzu laden wir Sie für morgen, Donnerstag, 05. November 2015, um 15 Uhr in den Raum 211 (links neben dem Stavo-Saal) im Rathaus ein.
Informationen
Stadt Chemnitz