Erforderliche Baumfällungen
Offenlegung des Wiesenbaches oberhalb der Brücke Oberfrohnaer Straße in Chemnitz/ Siegmar
Der Wiesenbach ist unmittelbar oberhalb der Brücke Oberfrohnaer Straße mit einer begehbaren Betonüberdeckung versehen. Bei einer Bauwerksprüfung wurde ein schadhafter Zustand festgestellt, welche die Standfestigkeit beeinträchtigt. Um eine aufwendige Sanierung zu vermeiden, ist vorgesehen die Betonüberdeckung, die sich auf einer städtischen Grünfläche befindet, zurückzubauen und den Wiesenbach offen zu legen.
Zur Umsetzung dieses Vorhaben müssen neun Bäume (DU 0,20 m bis max. 0,50 m) gefällt werden, die sich auf bzw. unmittelbar neben der Betonüberdeckung des Wiesenbaches befinden. Für den Rückbau der Betonüberdeckung und Offenlegung des Wiesenbaches mit Herstellung einer naturnahen Böschung können diese Bäume nicht erhalten werden.
Die Fällung ist im Zeitraum der 46. bis 47. Kalenderwoche 2015 geplant. Ein entsprechender Ausgleich für die gefällten Bäume wird durch das Grünflächenamt erbracht.
Das Grundstück, auf dem die Baumfällungen geplant sind, befindet sich in städtischem Eigentum. Der Standort von zwei Bäumen liegt auf einem unmittelbar angrenzenden Privatgrundstück. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Fällung wurde eingeholt.
Da die Baumfällungen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen, werden keine naturschutzrechtlichen Belange berührt.
Informationen
Stadt Chemnitz