28.10.2015
Pressemitteilung 639

Stadtrat beschließt geänderte Entgelte zur Abwasserentsorgung


Grundlage für Kanalinvestitionen

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung neue Entgelte für den Zeitraum von 2016 bis 2018 für die Abwasserentsorgung beschlossen. Damit wurde die finanzielle Grundlage für die dringend notwendige Sanierung der teilweise über 100 Jahre alten Kanäle geschaffen. 

Ab Januar kostet der Kubikmeter Schmutzwasser 2,94 Euro statt bisher 2,66 Euro. Das Entgelt für die Ableitung des Niederschlagswassers vom Grundstück erhöht sich von 0,87 auf 1,06 Euro jährlich pro Quadratmeter versiegelter Fläche.Die Entgelte für die Entsorgung von vollbiologischen Kleinkläranlagen können pro Kubikmeter von 58,16 Euro auf 52,18 Euro abgesenkt werden. Für die Entsorgung abflussloser Gruben müssen ab 2016 pro Kubikmeter 8,55 Euro gezahlt werden.
 
Ca. 35 % des heutigen Chemnitzer Kanalnetzes (ca. 340 km) sind bereits vor dem  2. Weltkrieg entstanden. Diese haben seitdem einen entsprechenden Verschleiß und Substanzverzehr erfahren. Hier ist zum Großteil ein dringender Sanierungsbedarf gegeben.
 
Neben den Erweiterungen der letzten Jahre hat der ESC auch bereits Sanierungen des Kanalnetzes durchgeführt, die den alterungsbedingten baulichen und funktionalen Mängeln entgegen wirken und die Betriebssicherheit auch unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleisten. Dafür stand dem ESC bisher jährlich ein nur relativ geringer finanzieller Spielraum zur Verfügung.
 
In Anbetracht der o. g. Altersstruktur des Kanalnetzes gewinnt ein verantwortungsvolles Instandhaltungsmanagement zur Erhaltung des Netzbestandes zunehmend an Bedeutung.   Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, indem die Funktionstüchtigkeit der Abwasserkanäle wieder hergestellt und damit die Nutzungsdauer verlängert wird.
 
Das öffentliche Kanalnetz stellt einen beträchtlichen Anteil des gesamten kommunalen Vermögens dar. Im Rahmen der übertragenen Aufgaben hat der ESC den Anspruch, den nachfolgenden Generationen sowohl ein funktionsfähiges Netz zu übergeben als auch das weitere Aufzehren der Substanz zu vermeiden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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