Kunst- und Kulturförderung für Einrichtungen in Chemnitz
Anträge sind noch bis zum 15. Oktober bzw. 1. November einzureichen
Zusätzliche Möglichkeit auf investive Verstärkungsmittel für Kultureinrichtungen:
Der Freistaat Sachsen hat per Sonderbeschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016 zusätzliche Verstärkungsmittel für Kultureinrichtungen beschlossen. Auch der Kulturraum Chemnitz profitiert von der zusätzlichen Finanzspritze. So können Kultureinrichtungen für notwendige Investitionen oder Strukturmaßnahmen noch bis 15. Oktober 2015 Anträge für das Folgejahr im Kulturbetrieb einreichen.
Soziokultureller Jugendfonds:
Für vorrangig neue innovative zeitgemäße Projekte der Jugendkultur oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung einzureichen. Spätestens bis zum 1. November 2015 können Anträge für das Jahr 2016 abgegeben werden. Die Förderrichtlinie und die Antragsformulare sind hier einsehbar:
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet abschließend der Kulturausschuss der Stadt Chemnitz auf Grundlage der tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Zu den Fördervoraussetzungen für investive Verstärkungsmittel, aber auch zu Fragen der Kunst- und Kulturförderung und Förderung von soziokulturellen Aktivitäten berät der Bereich Kulturmanagement zu den geplanten Vorhaben unter Tel. 0371 488 4100,
Sitz: Getreidemarkt 3, 09111 Chemnitz.
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Stadt Chemnitz
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