03.02.2015
Pressemitteilung 54

Einwohnerversammlung: Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in Chemnitz vorgestellt


Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig, Rechtsbürgermeister Miko Runkel und Sozialamtsleiterin Cornelia Utech haben gestern auf einer Einwohnerversammlung Bürgerinnen und Bürgern das Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in der Stadt Chemnitz vorgestellt, damit Bürgerinnen und Bürgerin den nächsten Wochen noch Hinweise einreichen können. Das Papier wird im März dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Zudem beantworteten Polizeipräsident Uwe Reißmann sowie Vertreter der Landesdirektion Sachsen und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Fragen der rund 420 Besucher.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig: „Ich werbe für eine offene Stadt. Offen für Ideen. Offen für Veränderungen. Weltoffen. Und offen für Menschen, die zu uns kommen. Das gilt auch für Asylbewerber. Dabei weiß ich, dass es auch Ängste und Vorbehalte gibt. Daher stellt die Verwaltung das Unterbringungskonzept zuerst der Bürgerschaft vor und hole deren Meinung ein, bevor die Diskussion im Stadtrat erfolgt.“
 
Das Unterbringungs- und Betreuungskonzept soll den betroffenen Menschen, aber auch der Stadt Chemnitz einen verbindlichen Orientierungsrahmen geben, um Integration zu ermöglichen. Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen und die damit einhergehenden Herausforderungen bei Aufnahme, Unterbringung und sozialer Betreuung von Flüchtlingen erfordert, Grundlagen und Leitlinien des Handelns für die Erfüllung dieser Aufgabe festzuschreiben.
 
Das Unterbringungs- und Betreuungskonzept basiert einerseits auf den Empfehlungen des Freistaates Sachsen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderseits auf den Gegebenheiten und fachlichen Ansätzen in der Stadt Chemnitz.
 
Flüchtlinge und Asylsuchende in Chemnitz
 
Die Bundesrepublik verteilt ankommende Flüchtlinge nach einer vorgegebenen Quote, dem Königsteiner Schlüssel, auf die Bundesländer. Er berücksichtigt das Steueraufkommen eines Bundeslandes und die Einwohnerzahl. Sachsen muss demnach 5,1 Prozent aller Flüchtlinge aufnehmen. Diese Flüchtlinge, 10.433 im vergangenen Jahr, kommen zunächst in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates in Ebersdorf bzw. der Außenstelle in Schneeberg unter, die von der Landesdirektion Sachsen betrieben werden. Aufgrund der steigenden Zahl mietet das Land auch andere Unterkünfte für die Flüchtlinge an. Zudem plant der Freistaat, auch in Dresden und Leipzig Erstaufnahmeeinrichtungen zu bauen. Die Stadt Chemnitz hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Erstaufnahmeinrichtung des Freistaates Sachsen.
 
Nach spätestens drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung, in denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Status der Asylsuchenden in einem Anhörungsverfahren geklärt wird, werden die Flüchtlinge vom Freistaat auf die Landkreise und Kommunen verteilt. Das geschieht oft sehr kurzfristig, so dass die Stadt  binnen weniger Tage Unterkünfte für mitunter mehrere Dutzend Flüchtlinge finden muss.
 
Insgesamt muss Chemnitz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben 5,98 Prozent der in Sachsen ankommenden Flüchtlinge aufnehmen. Zum Jahresende 2014 waren in Chemnitz 935 Personen untergebracht. Auch bei steigenden Flüchtlingszahlen bleibt der Anteil der Flüchtlinge mit 0,39 Prozent an der Gesamtbevölkerung der Stadt ausgesprochen gering.
 
Ziel ist dezentrale Unterbringung
 
Die Unterbringung erfolgt in Chemnitz soweit möglich nach dem Konzept der dezentralen Unterbringung, in dem Flüchtlingsfamilien weitgehend eigenständig leben können. Zwei Drittel der Personen sind so untergebracht. Zudem ist die Stadt Chemnitz der Überzeugung, dass diese Form der Unterbringung die soziale Integration am besten ermöglicht. Sie ist vorrangig für Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren oder Eltern mit minderjährigen Kindern sowie alleinlebenden Frauen gedacht. Ferner besteht auch die Möglichkeit von Wohngemeinschaften. Dabei kann besonders auf religiöse, sprachliche und ethnische Besonderheiten Rücksicht genommen werden.
 
Die insgesamt 125 Wohnungen für 371 Asylbewerber sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, darunter in Bernsdorf, Gablenz, Sonnenberg und im Schloßviertel. Im März kommen elf weitere Wohnungen für 42 Asylsuchende in Kappel dazu. Der Mietvertrag wird nicht durch den Asylbewerber selbst           abgeschlossen. Die Wohnungsvermietung erfolgt zwischen dem Vermieter und der Stadt Chemnitz (ausgelagertes Wohnen). Außerdem gibt es in der Stadt 173 Wohnungen für 250 Personen, bei denen die Asylbewerber den Mietvertrag direkt mit dem Vermieter geschlossen haben.
 
Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Personen vorübergehend wohnen, die keinen eigenen Haushalt führen. Besondere Merkmale sind hierbei Gemeinschaftsräume, wie z. B. Küchen, Aufenthaltsräume, Wasch- und Toilettenräume. Nur rund ein Drittel der Asylbewerber leben in Chemnitz in Gemeinschaftsunterkünften.
 
Regelmäßige Informationen von Bürgern und Stadtrat geplant – Betreuung vor Ort
 
Die Asylbewerberunterkünfte werden von erfahrenen Betreibern betreut, die bereits mehrere Jahre in der Betreuung von Migranten tätig sind. Außerdem sind Sozialarbeiter des Sozialamtes vor Ort und unterstützen bei Startschwierigkeiten und Problemen. Auch Kirchen, Vereine und Verbände oder Stadtteilmanager sind gute Partner. Außerdem vermittelt der Verein »Save me« Paten, die sich um die Flüchtlinge kümmern. In Chemnitz haben sich bislang etwa 30 Freiwillige gemeldet, um den Asylbewerbern den Start zu erleichtern.
 
Die Stadt Chemnitz wird weiterhin zum Thema informieren, darunter in Anwohnerversammlungen in den Stadtteilen. Die Oberbürgermeisterin wird das Thema in allen Einwohnerversammlungen aufrufen, aktuelle Informationen finden sich im Amtsblatt und auf www.chemnitz.de. Halbjährlich wird die Verwaltung dem Stadtrat und damit auch der Bürgerschaft mit einer Informationsvorlage zum Stand der Umsetzung des Konzeptes berichten.
 
Polizeipräsident Reißmann unterstrich, dass die Sicherheitslage in Chemnitz nach wie vor im bundesweiten Vergleich ausgezeichnet sei. Besonders in der Innenstadt sei die Polizei verstärkt aktiv, die Maßnahmen seien nicht nur in Uniform, sondern auch zivil und damit für Bürger nicht immer sofort zu erkennen. Sollte es zu einer Straftat kommen - ganz gleich durch wen - sei aber immer der unverzügliche Anruf der 110 angezeigt.


Fragen oder Hilfsangebote
 
Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus auch jederzeit mit Fragen oder Problemen an die Verwaltung wenden: Das Bürgertelefon ist unter 0371/488 1516 oder per Email unter buergerbuero@stadt-chemnitz.de zu erreichen. Auch das Sozialamt, Abteilung Migration, Integration und Wohnen ist Ansprechpartner, ebenso wie das Bürgeramt über die einheitliche Behördenrufnummer 115 oder Polizei (0371/387-0) und Landesdirektion (0371-532-1010 und asylfragen@lds.sachsen.de).
 
Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge engagieren wollen, sind jederzeit willkommen, bekräftigte Sozialamtsleiterin Cornelia Utech auf der Veranstaltung. Wer als Pate eine Flüchtlingsfamilie bei den ersten Schritten in Deutschland unterstützen möchte oder Deutschunterricht geben könnte, kann sich gern an das Bürgertelefon oder das Sozialamt wenden.
 
Aktuelle Informationen:

 

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Pressestelle
Stadt Chemnitz

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