Stadtrat beschließt die Änderung der Entschädigungssatzung
In seiner heutigen Sitzung hat der Chemnitzer Stadtrat die Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen. Sie umfasst die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der anderen in den Gremien ehrenamtlich tätigen Bürger und tritt zu Jahresbeginn 2016 in Kraft.
Die Stadträtinnen/Stadträte erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pau-schalbetrag in Höhe von 300 Euro. Ferner erhalten sie Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen, in denen sie Mitglied oder Stellvertreterin/Stellvertreter sind. Das Sitzungsgeld ist abhängig von der Dauer der jeweiligen Sitzung und beträgt zwischen 17,50 und 70 Euro.
Die neuen Sätze orientieren sich an den Entschädigungen, wie sie in den anderen beiden kreisfreien Städten gezahlt werden. Es ist die erste Erhöhung der Sätze seit der Euro-Einführung im Jahr 2002.
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz