Freiwilliger Wehrdienst – Widerspruch zur Datenübermittlung
Zum 1. Juli 2011 trat das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nunmehr verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten.
Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie unter dem folgenden Link
erhältlich. Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erfragt werden bzw. sind unter folgendem Link ersichtlich:
Informationen
Stadt Chemnitz