Informationen aus dem Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz
Kunst- und Kulturförderung sowie soziokulturelle Jugendarbeit jetzt beantragen!
Kunst- und Kulturförderung:
Anträge auf Kulturförderung bis maximal 2.000 Euro Antragssumme für das Jahr 2016 können noch bis zum 1. September 2015 eingereicht werden. Antragsformulare und Informationen zu den konkreten Kriterien und Fördervoraussetzungen gemäß der gültigen Förderrichtlinie können unter folgendem Link abgerufen werden:
Soziokultureller Jugendfonds:
Für vorrangig neue innovative zeitgemäße Projekte der Jugendkultur oder sich spontan entwickelnde soziokulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung einzureichen. Spätestens bis zum 1. November 2015 können Anträge für das Jahr 2016 abgegeben werden. Die Förderrichtlinie gibt Auskunft zu den Bedingungen für die Beantragung. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter diesem Link:
Zusätzliche Möglichkeit auf investive Verstärkungsmittel für Kultureinrichtungen:
Der Freistaat Sachsen hat per Sonderbeschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016 zusätzliche Verstärkungsmittel für Kultureinrichtungen beschlossen. Auch der Kulturraum Chemnitz profitiert von der zusätzlichen Finanzspritze. So können Kultureinrichtungen für notwendige Investitionen oder Strukturmaßnahmen bis 15. Oktober 2015 Anträge für das Folgejahr im Kulturbetrieb einreichen.
Zu den Fördervoraussetzungen für investive Verstärkungsmittel, aber auch zu Fragen der Kunst- und Kulturförderung und Förderung von soziokulturellen Aktivitäten berät der Bereich Kulturmanagement zu den geplanten Vorhaben.
Tel. 0371 488 4100, Sitz: Getreidemarkt 3, 09111 Chemnitz.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet abschließend der Kulturausschuss der Stadt Chemnitz auf Grundlage der tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
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Stadt Chemnitz
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