Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen
Zwei aktuelle Sachverständigengutachten ergaben, dass an mehreren BäumenHandlungsbedarf besteht. Außerdem wurden bei kontinuierlichen Baumkontrollen an weiteren Bäumen Schadensbefunde festgestellt, die dringendes Handel erfordern.
Die nun notwendigen Fäll- und Schnittmaßnahmen, entsprechend der beigefügten Anlage, werden noch im Juni ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
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Stadt Chemnitz
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