28.05.2015
Pressemitteilung 268

Bahnhofstraße in Höhe Zentralhaltestelle - Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h


Ab Freitag, den 29.05.2015, gilt auf der Bahnhofstraße in Höhe Zentralhaltestelle nur noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.  Die notwendigen Verkehrszeichen dafür werden beidseitig aufgestellt, um die Sichtbarkeit für alle Fahrzeugführer zu verdeutlichen.

Grund für die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt. Die Auswertung des Unfallgeschehens hat gezeigt, dass die Fußgängerfurten über die Kfz-Fahrbahnen der Bahnhofstraße am Tietz als besonders problematisch einzuschätzen sind. Diese dienen den Fußgängern als Verbindung zwischen den Haltestellen am Tietz und den übrigen Bahnsteigen an dieser zentralen Umsteigestelle als auch zum Stadtzentrum. Als Hauptursache wurden bei der näheren Untersuchung ermittelt, dass Fußgänger bei Rot die Ampel überqueren.

Verkehrsbeobachtungen haben gezeigt, dass die zahlreich querenden Fußgängern zwar generell eine sehr hohe Akzeptanz bei der Beachtung der Signale zeigen. Bei Missachtung kann es jedoch auf Grund eingeschränkter Sicht zu Unfällen mit schweren Folgen kommen, da Fahrzeugführer nicht rechtzeitig reagieren können. Im Rahmen der Untersuchungen wurde auch nachgewiesen, dass von vielen Fahrzeugführern die bislang vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten wurde.

Wenn örtliche Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass sich an einer bestimmten Stelle regelmäßig Unfälle ereignen, ist zu prüfen, ob es sich dabei um Unfälle ähnlicher Art handelt. Ist das der Fall, so kann u.a. durch verkehrsregelnde Maßnahmen häufig für eine Entschärfung der Gefahrenstelle gesorgt werden.

Grundsätzlich besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit, da der Anhalteweg kürzer wird. Es ist zu erwarten, dass durch eine Absenkung der Geschwindigkeit auf der Bahnhofstraße sowohl die Anzahl der Unfälle als auch die Unfallschwere verringert werden kann. Das hängt aber auch im Wesentlichen vom Verhalten aller Verkehrsteilnehmer ab.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung unter 40 km/h kommt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Frage, da u.a. auf Grund der Verkehrsfunktion die Grüne Welle im Zuge der Bahnhofstraße aufrechterhalten werden soll.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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