Beginn der Ferien- und Reisezeit
Überprüfung der Gültigkeit der Personaldokumente
Das Bürgeramt macht darauf aufmerksam, vor Beginn der Sommerferien die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe überprüfen zu lassen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Personaldokumente ist nicht möglich. Daher ist eine Neubeantragung erforderlich.
Folgende Unterlagen sind dazu vorzulegen: je Dokument 1 Lichtbild 35 x 45 mm (Biometrie geeignet), das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie). Bitte beachten Sie, dass eine erneute Vorsprache erforderlich wird, wenn die benötigten Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, da die Identität des Antragstellers zu prüfen ist.
Da die Meldebehörde keine verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder geben darf, sollte sich jeder Bürger vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden.
Zu beachten ist, dass aufgrund europäischer Vorgaben Kindereinträge im Reisepass der Eltern nicht mehr für den Grenzübertritt anerkannt werden. Das bedeutet, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland ein eigenes Personaldokument haben müssen. Die Reisepässe der Eltern, in denen das Kind eingetragen ist, bleiben uneingeschränkt gültig. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. In Frage kommen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung anwesend sein. Der Kinderreisepass kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Zurzeit gelten folgende Gebühren:
- Personalausweis 28,80 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro)
- Reisepass 59 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro)
- Kinderreisepass 13 Euro (Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr 6 Euro)
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. 3-4 Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Dafür ist jedoch eine erhöhte Gebühr von 91 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 Euro) zu bezahlen.
Aktuelle Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1):
- Montag und Freitag 08:30 Uhr bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 18 Uhr
- Samstag 9 bis 13 Uhr
Dokumente können ebenfalls in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Hier ist auch die Reservierung eines Termins für die Antragstellung im Bürgerhaus am Wall möglich.
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit der Bürgerservicestellen finden Sie unter: http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/rathaus/buergerservicestellen/index.itl
Informationen zur Beantragung von Reisepass und/oder Personalausweis auf dem Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
http://vis.stadt-chemnitz.de/eap/leistungen/de/leistungen-abc.itl
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Stadt Chemnitz
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