12.05.2015
Pressemitteilung 234

Unkomplizierte Genehmigung von spontanen Partys ab sofort möglich


Neu: Veranstaltungen bis 48 Stunden vorher anmelden - Nichtkommerzielle Veranstaltungen auf vier Flächen im Stadtgebiet möglich

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig hat heute gemeinsam mit Ordnungsbürgermeister Miko Runkel ein Verfahren vorgestellt, mit dem schnell und unbürokratisch sogenannte Spontanpartys angemeldet werden können. Vier Flächen bietet die Stadt Chemnitz an, die dafür geeignet sind, so dass hier auf längere Anmeldefristen verzichtet werden kann. 

"Wir wollen das künftig anbieten", so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. "Natürlich werden wir nicht alle Interessenten zufrieden stellen können, vielleicht gibt es auch die ein oder andere Beschwerde. Trotzdem haben wir uns für die Chance, für das Möglichmachen entschieden. Nach dem Sommer werden wir wissen, wie das Angebot angenommen wird und gemeinsam auswerten.“
 
SO FUNKTIONIERT ES:
 
Die Verwaltung bietet für diese Partys den Richard-Hartmann-Platz und drei Grillplätze – am Uferpark, die Stadtparkkippe und den Park Kappel – als Orte an. Spontanpartys müssen bis 48 Stunden vorher mit dem Anmeldeformular angezeigt werden. Freitags bzw. vor Feiertagen endet die Frist um 12 Uhr. Fürs Wochenende müssen die Anzeigen ebenfalls bis spätestens Freitag, 12 Uhr eingehen. Bis Juni werden für die vier Standorte als zusätzlicher Service Standortblätter mit den erforderlichen Rahmenbedingungen erstellt, damit eine geregelte und damit für die Besucher auch sichere Durchführung gegeben ist. Anhand dieser Blätter soll beispielsweise auch sichtbar sein, wo zum Beispiel eine Musikanlage platziert werden kann.
 
DAS IST ZU BEACHTEN:
 
Die wichtigsten Bedingungen für die Spontanpartys: Sie müssen nichtkommerziell sein, das heißt, dass kein Eintritt verlangt wird und auch kein Verkauf von Getränken oder Imbiss stattfindet. Die Besucherzahlen dürfen auf den drei Grillplätzen nicht mehr als 300 betragen, auf dem Richard-Hartmann-Platz nicht mehr als 500. Die Veranstalter müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit der Besucher gegeben ist, dass die Veranstaltung spätestens 22 Uhr beendet und damit die Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten wird. Außerdem muss der Anmelder nach der Veranstaltung bis 10 Uhr des Folgetages dafür sorgen, dass der Müll oder andere Verunreinigungen beseitigen werden. Für die Plätze müssen entsprechend der geltenden Satzungen Nutzungsgebühren bezahlt werden. Diese Gebühren bewegen sich zehn und 50 Cent pro Quadratmeter je nach genutzter Fläche.
 
Wichtig: Bühnen, fliegende Bauten, Zelte etc. können auf spontanen Partys nicht aufgebaut werden, weil diese Aufbauten aus Sicherheitsgründen genehmigt werden müssen. Wer das plant, meldet bitte weiterhin sechs Wochen vorher die geplante Veranstaltung an.
 
Die Nutzung von Privatflächen für nicht öffentliche Spontanpartys ist weiterhin ohne Anzeige möglich. Die Nutzung erfolgt dabei in Verantwortung von Eigentümer und Veranstalter.
 
Informationen
 
Eine Übersicht der Flächen, alle Bedingungen und das Anmeldeformular findet sich unter www.chemnitz.de/spontanpartys.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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