Stadtrat beschließt Neufassung der Grünanlagensatzung
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Neufassung der Grünanlagensatzung der Stadt Chemnitz beschlossen. Damit tritt die Satzung vom 18. Juli 2012 außer Kraft. Die Satzung beinhaltet alle öffentlichen Grünanlagen, die insbesondere gärtnerisch gestaltet sind, ökologische, kulturelle und soziale Aufgaben erfüllen und öffentlich zugänglich sind. Darunter zählen Parkanlagen, Hundewiesen sowie Grill- und Spielplätze.
Aktualisiert wurde das Verzeichnis der öffentlichen Grünanlagen. Das umfasst unter anderem die Neuzuordnung der Gebühren Kategorien und die Änderungen der Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften. Zusätzlich zum Lageplan der Grillplätze sind in der neuen Satzung auch die Lagepläne der Hundewiesen hinzugefügt worden. Die Fläche Hohe Straße/ Wiesenareal an der Richard-Hartmann-Halle ist ab sofort kein Grillplatz mehr, sondern steht nur noch als Hundewiese zur Verfügung.
Neu aufgenommen wurde das Alkoholverbot auf innerstädtischen Grünanlagen, das bislang nur durch eine Allgemeinverfügung geregelt war. Somit ist nach Grünanlagensatzung von April bis Oktober montags bis sonnabends zwischen 9 bis 22 Uhr der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Auch der Aufenthalt in alkoholisiertem Zustand ist in dieser Zeit untersagt. Des Weiteren dürfen auf diesen Plätzen keine Glasbehältnisse zum Alkoholkonsum mitgebracht werden.
Die neue Grünanlagensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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