26.03.2015
Pressemitteilung 153

Stadtrat beschließt Standort zum Regenüberlaufbecken


Der Stadtrat hat gestern die Entscheidung über den Standort zum Regenüberlaufbecken (RÜB RU 2) getroffen. Er folgte der Empfehlung der Verwaltung und stimmte mit großer Mehrheit für den Standort Brückenstraße zwischen Kreuzung Theaterstraße und Chemnitz-Brücke bis zum Uferpark, sogenannter „Stumpf“ der Brückenstraße. 

Durch die Entscheidung für diesen Standort ist es dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) möglich, die bis zum 31. Dezember 2015 geforderte rechtssichere Genehmigungsplanung zu erarbeiten und das Bauwerk bis voraussichtlich Ende 2018 fertigzustellen. Die Bauarbeiten zur Errichtung des mit 4.050 m³ größten Regenüberlaufbeckens im innerstädtischen Bereich soll voraussichtlich Ende 2016 beginnen.
 
Bei der Ausführungsvariante am Standort Brückenstraße befinden sich das Trennbauwerk und das Speicherbecken im Stumpf Brückenstraße vor den Wohngebäuden der GGGmbH, Häuser Nr. 16 - 20 und 24 - 28. Der ESC ist ähnlich dem in 2011 abgeschlossenen Neubau des RÜB im Otto-Werner-Garten an die im Bereich Georgbrücke und Brückenstraße vorherrschenden spezifischen Rahmenbedingungen gebunden. Der sich kurz vor der Georgbrücke befindliche Regenüberlauf (RÜ 101) fungiert als Entlastungsbauwerk für die aus dem rechtsufrigen Hauptsammler (Mischwasserkanal) und dem Hauptsammler Gablenzbach zusammengeführten Abwassermengen. Insgesamt wird hier das Schmutz- und Niederschlagswasser von ca. 80.000 Einwohnern sowie den versiegelten Flächen dieser Wohn- und Gewerbegebiete zusammengeführt.
 
Der gewählte Beckenstandort gilt als hochwassersicher gemessen am hundertjährigen Regenereignis (HQ100) und war nach Abwägung verschiedener Rahmenbedingungen wie technische Realisierbarkeit, Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum, Kosten, Flächenbedarf und Hochwassersicherheit zu bevorzugen.
 
Am Standort Brückenstraße besteht aufgrund der Flächenverfügbarkeit und der zukünftigen städtebaulichen Funktion dieses Straßenabschnittes die Chance, die Abwasseranlage mit einer hochwertigen Freiraumplanung zu kombinieren und den Verlust an Park- und Freiflächen im Wohnumfeld der angrenzenden Wohnblöcke auszugleichen. Durch besondere technische Maßnahmen wie eine Be- und Entlüftung in Richtung Chemnitz wird es nach Fertigstellung keine Geruchsbeeinträchtigungen im Vergleich zum sonstigen Kanalsystem geben. Gleiches gilt hinsichtlich eventueller Geräuschbelästigungen.
 
Die Gesamtkosten einschließlich Nebenkosten und Grunderwerb betragen ca. 16,53 Mio. Euro.
 
Bei der städtebaulichen und freiraumplanerischen Gestaltung (Entwurfsplanung) werden neben den Trägern öffentlicher Belange auch die Hinweise und Bedenken der Anwohner aufgenommen und im Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit untereinander abgewogen. Hierzu stellt sich der ESC auch dem offenen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere Antworten zu Fragen des Bauablaufes, der veränderten Verkehrsführung während der Baumaßnahme oder der avisierten Freiflächengestaltung werden dabei immer wieder im Fokus stehen. Auch die innerstädtischen Abstimmungen zur möglichen Koordinierung mit Maßnahmen weiterer Bedarfsträger wie dem Tiefbauamt spielen bei der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung bis zum Jahresende eine wesentliche Rolle. Letztlich können hieraus Entscheidungen zum wirtschaftlichen Vorteil verschiedener Interessen bis hin zur Aufwertung der in Anspruch genommenen Fläche nach Fertigstellung entstehen.
 
Vor diesen Erkenntnissen steht jedoch zunächst die sich an die gestrige Standortentscheidung unmittelbar anschließende Fortführung der ingenieurtechnischen Bearbeitung. Erst nach der Feststellung von planungsrelevanten Grundlagen wie z. B. Bestandsvermessung und Baugrundgutachten (voraussichtlich zum Ende des II. Quartals 2015) können Interessensabwägungen starten und fundiert im weiteren Planungsverlauf Berücksichtigung finden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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